Im Arbeitsvertrag bestehen für beide Seiten Hauptpflichten: Der Arbeitnehmer erbringt die vereinbarte Arbeitsleistung zur rechten Zeit und am richtigen Ort und der Arbeitgeber zahlt das fällige Arbeitsentgelt.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche vertragliche Nebenpflichten, die zwar nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen, aber durch den Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) Anwendung finden. Grob vereinfachend gesagt bedeutet dieser Grundsatz nichts anderes als die sog. „Goldene Regel“: „Behandle andere immer so, wie du selbst behandelt werden willst“.
Erleidet nun ein Arbeitnehmer durch die Verrichtung seiner Arbeitstätigkeit Gesundheitsschäden, liegt es auf der Hand, dass er dafür von seinem Arbeitgeber Schadensersatz gezahlt bekommen möchte. So war das auch in einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht vor zwei Wochen entschieden hat (BAG, 28.04.2011 – 8 AZR 769/09).
Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmer zu Sanierungsarbeiten eingesetzt. Das Gewerbeaufsichtsamt ließ kurz darauf die Arbeiten einstellen, da asbesthaltiger Staub freigesetzt wurde. Der Arbeitnehmer verlangte nun Schadensersatz. Diesen gewährten ihm die Richter
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Wissen Sie, was ein Whistleblower ist? Übersetzt man den Begriff korrekt aus dem Englischen, dann handelt es sich wohl um einen Pfeifenbläser. Richtig bekannt wurde der Ausdruck jedoch für Personen, die als zumeist anonyme Hinweisgeber die Öffentlichkeit über Missstände oder allgemeine Gefahren zum Beispiel am Arbeitsplatz informieren. Der Ärger ist dann meist recht groß. Für den Arbeitgeber natürlich, weil er die Presse, etliche Behörden und schlimmstenfalls die Staatsanwaltschaft an der Backe hat. Für den Arbeitnehmer aber auch, sofern der Chef erfährt, dass der Hinweis von ihm stammt. Man geht ein hohes Risiko ein: Denn letztlich kann die eigene Existenz auf dem Spiel stehen. Viele werden deswegen zweimal darüber nachdenken, ob sich diese Art des Handels für sie am Ende rentiert. Hinzu kommt auch noch die rechtliche Situation: Ein Beschäftigter, der vermeintliche Straftaten oder auch Ordnungswidrigkeiten seines Arbeitgebers bekannt macht, begibt sich in ein manchmal unklares und deshalb schnell ungemütlich werdendes Spannungsfeld, das ganz direkt mit seiner Treuepflicht als Arbeitnehmer zu tun hat: Mobbing, arbeitsrechtliche Sanktionen bis hin zur Kündigung und Schadensersatzforderungen schweben schnell wie ein Damoklesschwert über einem.
Damit soll nun Schluss sein! In Zukunft soll
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Nichts Neues im Konfliktfall: Arbeitgeber und Betriebsrat sind wie so oft unterschiedlicher Meinung. Worum es gerade geht? Das tut in diesem Fall mal nichts zur Sache. Beide Seiten beharren jedenfalls auf ihrer Position, beide fühlen sich im Recht. Richtig sicher wähnt sich dabei aber keiner. Na ja: Ist wie so oft auch eine undurchsichtige und schwammige rechtliche Materie, ganz schwer zu beurteilen. Was macht der Chef nun? Er greift als erstes in die Portokasse, dann zum Telefonhörer und gefühlte fünf Minuten später bekommt er von einem spezialisierten Rechtsanwalt eine präzise juristische Analyse mit eingebauter Verhandlungsstrategie. Der Betriebsrat ist konsterniert. Die Welt ist manchmal schlecht.
Beratung von kompetenter Seite ist etwas sehr Schönes, wenn man es sich denn leisten kann.
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Der Fachkräftemangel wird immer deutlicher. Gerade in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik werden händeringend Arbeitskräfte gesucht, wie das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) heute verkündet.
Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) spricht bereits davon, dass der “Fachkräftemangel zum Bremsklotz für die konjunkturelle Erholung wird.”
Die Bundesregierung will ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland zukünftig unbürokratischer anerkennen, um
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Das Great Place to Work Institute Deutschland hat “Deutschlands Beste Arbeitgeber 2011″ gekürt. Mit dabei war Dr. Ralf Brauksiepe, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales. Seiner Ansicht nach gewinnen nur gute Unternehmen zukünftig gute Fachkräfte und können so den Fachkräftemangel beseitigen. „Dass sich das lohnt, zeigen die ausgezeichneten Unternehmen in besonderem Maße: die besten haben im letzten Jahr erheblichen Erfolg gehabt und 15 Prozent zusätzliche Stellen geschaffen“, so Brauksiepe anlässlich der Preisverleihung in Berlin.
Insgesamt haben 290 Unternehmen teilgenommen. Die besten Ergebnisse erreichten die 100 besten Unternehmen bei den Themen Diversity, Arbeitssicherheit, Integration ins Unternehmen und bei der Bewertung der allgemeinen Arbeitsatmosphäre.
Die „Sieger“ wurden in vier verschiedenen Größenklassen ermittelt: Gewinner im Jahr 2011 in der Größenklasse 50 bis 500 Mitarbeiter ist
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Wenn das Direktionsrecht des Arbeitgebers mit der grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit eines Arbeitnehmers kollidiert, gehen sogar im Arbeitsrecht die Emotionen schnell nach oben. Vor allem dann, wenn Ausländer oder sagen wir lieber Andersgläubige betroffen sind. Für die gilt der Art. 4 des Grundgesetzes nämlich auch! Das wird gerne mal übersehen. Das Tragen bestimmter Kleidung ist dabei immer ein wichtiges Thema: Da gibt es etwa die muslimische Lehrerin, die im Unterricht ihr Kopftuch aufbehalten möchte oder die Mitarbeiterin der Stadtverwaltung, die eine Burka tragen will. Bei Arbeitgebern kommt so etwas gelegentlich nicht so gut an und dann trifft man sich vor Gericht.
So wie im Fall des muslimischen Angestellten, der nun vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt,
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Dieses Urteil wird vielen schwangeren Arbeitnehmerinnen weitere Hoffnung geben! In Zukunft dürfte es deutlich einfacher sein, eine Diskriminierung wegen Schwangerschaft nachzuweisen. Der Fall ist aufsehenerregend: Einer aufstrebenden Abteilungsleiterin wurde immer wieder zu verstehen gegeben, dass sie die Nachfolgerin ihres Chefs werden würde. So hat sie ihn zum Beispiel über einen langen Zeitraum regelmäßig vertreten. Als die Nachfolgefrage dann aber akut wurde, war die Frau “in anderen Umständen”. Was nun passierte, ist leicht vorstellbar: Sie bekam die Stelle auf einmal nicht mehr und wurde bei der Beförderung übergangen. Der Grund habe nichts mit der Schwangerschaft zu tun. Sie solle nicht traurig sein, und sich lieber auf ihr Kind freuen.
Die Kollegin war aber traurig und zwar so sehr, dass sie eine Klage wegen Diskrimierung erhob und zu einem langen Marsch durch die arbeitsgerichtlichen Instanzen aufbrach. Dieser dauert nun schon über fünf Jahre und hat es wirklich in sich! Vor dem Arbeitsgericht gewonnen, dann
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Man nennt es auch die “Lex Schlecker“: Bereits letzten Oktober hatten wir in unserem Beitrag „Lex Schlecker“ oder: Schluss mit dem Drehtüreffekt darüber berichtet, dass die Bundesregierung das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ändern will. Mit Hilfe einer neuen Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nur deswegen entlassen, um sie gleich darauf wieder neu einstellen zu lassen, dann jedoch als Leiharbeitnehmer und natürlich zu schlechteren Konditionen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf nun
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Ein Betrieb – ein Tarifvertrag! Dieser Grundsatz könnte bald auch im Gesetz stehen. Diese Woche tagt der Koalitionsauschuss der Bundesregierung und laut Informationen der Süddeutschen Zeitung soll es dabei auch um die Zukunft des Tarifrechts gehen. Wo dessen Welt bis Juni letzten Jahres noch halbwegs in Ordnung erschien. Doch dann erfolgte ein lauter Knall, hervorgerufen von zwei Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 – 10 AS 2/10 – und – 10 AS 3/10), die dem DGB und den großen Arbeitgeberverbänden bis heute in den Ohren klingen.
Was war passiert? Die Kurzfassung: Nach dem jahrezehntelang angewandten Grundsatz
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Das Ziel: Die Zukunft der Arbeit soll familienfreundlicher werden. Diese Worte haben wir schon oft gehört, aber passiert auch etwas? Bei dem Thema sind vor allem Arbeitgeber gefragt. Denn die haben es in der Hand, positive Rahmenbedingungen und Regeln in ihren Unternehmen einzuführen. Nicht verwunderlich erscheint, dass in der breiten Masse letztlich immer noch die Gier nach Profit die Oberhand zu behalten scheint. Dadurch bleiben familienfreundliche Regelungen unweigerlich auf der Strecke. Denn beides verträgt sich nicht so recht. Darum ist es prima, wenn viele an dem Thema dranbleiben und es weiter voranbringen. Um die Erfahrungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu ihrer Arbeitszeit besser kennenzulernen, gibt es jetzt eine Online-Umfrage, an der
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