Ein ehemaliger Betriebsrat ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Damit wurde sein großer Einsatz zur Rettung von 1.000 Arbeitsplätzen gewürdigt. Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks war der heute 67 Jahre alte Walter Maier im Jahr 2004 als Betriebsratsvorsitzender maßgeblich daran beteiligt, dass 1000 Arbeitsplätze der Firma Bosch in Ansbach nicht ins Niedriglohnland Ungarn verlagert wurden. “Das Wunder von Ansbach” hatte man die Aktion genannt (siehe ausführlichen Bericht auf stern.de).
Als es mit dem Stellenabbau damals richtig ernst wurde, hatte Betriebsrat Maier nach Rücksprache mit der Gewerkschaft dafür gesorgt, dass eine Unternehmensberatung ins Haus kommt. Jawohl, richtig gelesen: Nicht der Arbeitgeber hat die unbeliebten Jungs geholt, sondern die Mitarbeitervertretung. Das war aufsehenerregend! Zwei Jahre hat man verhandelt bis 2007 eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde, deren Kernstück eine Arbeitsplatzsicherung bis zum Jahr 2015 bildete.
Bildquelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Vereinbarkeit von Familie und Beruf – fast alle Unternehmen behaupten mittlerweile von sich, familienfreundlich zu sein. Stolze 99 Prozent seien es, so lauten zumindest offizielle Angaben des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Im Juli und August 2011 befragte die IG Metall nun mehr als 4.000 Betriebsräte zu ihren eigenen Erfahrungen mit diesem Thema im Betrieb. Und siehe da: Das Ergebnis gibt doch ein etwas anderes Bild ab! Kurz zusammengefasst heißt das:
Ein Befragter meinte dazu, dass es immer schwieriger werde, (weiterlesen …)
Die Arbeitsbedingungen in der Dienstleistungsbranche haben sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Wie kommen Beschäftigte, die unter 35 Jahre alt sind, damit zurecht? Und welche Auswirkungen haben diese Veränderungen für die Einstellung zum Beruf, zum Privatleben aber auch zum Engagement für bessere Arbeitsbedingungen im Betrieb?
Eine Tübinger Forschungsgruppe untersuchte im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, warum sich 25-35 jährige Beschäftigte im Dienstleistungssektor scheinbar nur schwer für die Mitbestimmung und Arbeit in Betriebsräten gewinnen lassen (Studie “Was bewegt junge Menschen?”). Wichtigstes Ergebnis: Die Befragten meinten überwiegend, dass sie keine Zeit dafür hätten. Eine jüngere Frau macht es im Interview deutlich: (weiterlesen …)
Wenn Beschäftigte in einem bislang betriebsratslosen Unternehmen einen neuen Betriebsrat gründen wollen, dann geht dies in vielen Fällen reibungslos über die Bühne. Denn: Gerade die Arbeitgeber sind, mal ganz pauschal gesagt, zum einen informiert genug, um zu wissen, dass sie nur wenig dagegen unternehmen können. Zum anderen sind sie auch schlau genug, um die Vorteile zu sehen, die eine vernünftige Vertretung der Belegschaft an sich, vor allem aber, die eine konstruktive Zusammenarbeit mit dieser Vertretung mit sich bringen kann!
Ausnahmen bestätigen leider die Regel! Schon fast vorsintflutlich mutet es an, über was die Lübecker Nachrichten neulich berichteten: Da gibt es einen kleinen Betrieb am Lübecker Nordlandkai mit rund 30 Mitarbeitern. Es handelt sich um die Niederlassung eines Unternehmens, welches im Lübecker Hafengebiet im Auftrag von Speditionen große Papierrollen auf Schwerlaster verlädt. Laut Aussage eines dort beschäftigten Mitarbeiters werden die Sicherheitsbestimmungen eklatant verletzt: Ungelernte Hilfsarbeiter würden regelmäßig (weiterlesen …)
Dieses Verfahren erregte große Aufmerksamkeit: Das schwedische Modeunternehmen H&M beantragte beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats seiner Filiale in Berlin-Friedrichstraße. Der Grund: Grober Verstoß der Mitarbeitervertretung gegen gesetzliche Pflichten. Hintergrund: Der Betriebsrat verweigerte mehrfach die Zustimmung zur wöchentlichen Personalplanung, zuletzt allein drei Mal im Juni.
Das Verfahren ist nun vom Tisch, der Konzern nahm in der Verhandlung den Antrag zurück. Wohl nicht ganz freiwillig: (weiterlesen …)
Betriebsrat? Brauchen wir nicht. Warum nicht? Na, erstens konnten wir mit der Geschäftsleitung bislang auch so immer alles gut regeln. Und zweitens läuft das Geschäft prima, wir haben keine Probleme.
Das sind Stimmen, wie man sie vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben oft hören kann. Noch immer gilt: Je größer ein Betrieb, desto eher verfügt er über einen Betriebsrat. Böckler schreibt dazu: Die “Kernzone im System der industriellen Beziehungen” sind Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie haben in Westdeutschland zu 90 Prozent Betriebsräte, im Osten liegt die Quote bei 89 Prozent.
Und: Nur 37 Prozent der Betriebe zwischen 51 und 100 Beschäftigten haben laut IAB-Betriebspanel 2009 überhaupt eine Mitarbeitervertretung. Heisst umgekehrt: Zwei von drei Betrieben haben keine!
Mit der Geschäftsleitung alles einvernehmlich regeln zu können, ist eine feine Sache. Aber es ist auch ziemlich weltfremd zu glauben, (weiterlesen …)
Wir erinnern uns: Bereits im Mai berichteten wir über einen Betriebsrat aus Löhne in Ostwestfalen, der eine sog. Bürosatire mit dem Titel „Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht“ verfasst und als Buch herausgebracht hat. Leider fand der Arbeitgeber das gar nicht lustig und kündigte dem Mitarbeiter fristlos wegen beleidigender, ausländerfeindlicher und sexistischer Äußerungen über Kollegen und Vorgesetzte. Das Arbeitsgericht Herford sah das anders und hielt die Kündigung für unwirksam. Zu Recht, so nun auch das LAG Hamm in seinem am 15.07.2011 verkündeten Urteil (Az: 13 Sa 436/11). (weiterlesen …)
Der Betriebsrat der Daimler-Zentrale in Stuttgart ist zurückgetreten. Ursache hierfür war eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Die Richter erklärten die vergangene BR-Wahl vom März 2010 für ungültig, da die Wahllisten fehlerhaftwaren.
Hintergrund ist folgender: Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG sind leitende Angestellte bei Betriebsratswahlen weder wahlberechtigt noch wählbar. In der Daimler Zentrale arbeiteten zum Wahl-Zeitpunkt 860 Führungskräfte, die alle bei der BR-Wahl unberücksichtigt gelassen wurden. Doch sind diese auch leitende Angestellte nach dem BetrVG?
Hierzu reicht es nicht aus, dass dies im Arbeitsvertrag festgeschrieben steht, sondern es muss mindestens (weiterlesen …)
Das Gesetz bestimmt, dass Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien sind, wenn sie BR-Aufgaben wahrnehmen. Der § 37 Absatz 2 BetrVG formuliert das deutlich präziser. Zu dem ganzen praktischen Drumherum sagt das Gesetz wieder mal nichts. Ein schönes Beispiel dafür ist die Frage, ob sich ein Betriebsratsmitglied beim Arbeitgeber abmelden muss, wenn es seinen Arbeitsplatz verlässt, um seinen Amtspflichten nachzugehen. Die Antwort gibt schon seit längerem das Bundesarbeitsgericht: Ja, der Betriebsrat muss sich abmelden, Details braucht er aber keine mitzuteilen. In einer neuen Entscheidung hat das BAG (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.06.2011 – 7 ABR 135/09) nun entschieden, dass eine solche Abmeldepflicht auch dann besteht, wenn das Betriebsratsmitglied seine BR-Tätigkeit direkt am Arbeitsplatz ausübt, diesen also gar nicht verläßt. Jedoch gebe es da auch eine Ausnahme, dazu gleich.
Im Streitfall hat ein Marktforschungsunternehmen der Automobilbranche die Mitglieder seines neunköpfigen Betriebsrats aufgefordert, sich auch dann bei ihm abzumelden, wenn sie (weiterlesen …)
Massive innerbetriebliche Streitereien zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft gibt es derzeit offenbar in der Kaufland-Filiale im hessischen Rödermark-Urberach. Wie die Offenbach-Post online berichtet, gipfelte das Ganze nun vor dem örtlichen Arbeitsgericht: Hier traten 51 Beschäftigte des Betriebes auf, um den eigenen Betriebsrat gem. § 23 Betriebsverfassungsgesetz auflösen zu lassen. Das ist ihr gutes Recht: Allerdings sind die Hürden vom Gesetzgeber recht hoch. So wird für eine solche Auflösung eine “grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten” vorausgesetzt. Was genau ist hier eigentlich passiert? (weiterlesen …)
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