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	<title>Betriebsrat Blog &#187; Betriebsrat</title>
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	<description>ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten</description>
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		<title>Betriebsrat erhält Bundesverdienstkreuz</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 14:45:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverdienstkreuz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein ehemaliger Betriebsrat ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden. Damit wurde sein großer Einsatz zur Rettung von 1.000 Arbeitsplätzen gewürdigt. Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks war der heute 67 Jahre alte Walter Maier im Jahr 2004 als Betriebsratsvorsitzender maßgeblich daran beteiligt, dass 1000 Arbeitsplätze der Firma Bosch in Ansbach nicht ins Niedriglohnland Ungarn verlagert [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Verdienstmedaille.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2012/01/Verdienstmedaille.jpg" alt="" width="133" height="95" /></a>Ein ehemaliger <strong>Betriebsrat ist mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet</strong> worden. Damit wurde sein großer Einsatz zur <strong>Rettung von 1.000 Arbeitsplätzen</strong> gewürdigt. Nach einem <a href="http://www.br.de/franken/bundesverdienstkreuz-ansbach-walter-maier100~_csn-1fcf0635-09ef-4fc0-89e6-ecec7518bc6e_-c95965fc6125093142a481dca28a92b0cdee1fb4.html" target="_blank">Bericht des Bayerischen Rundfunks</a> war der heute 67 Jahre alte Walter Maier im Jahr 2004 als Betriebsratsvorsitzender maßgeblich daran beteiligt, dass 1000 Arbeitsplätze der Firma Bosch in Ansbach nicht ins Niedriglohnland Ungarn verlagert wurden. &#8220;<strong>Das Wunder von Ansbach</strong>&#8221; hatte man die Aktion genannt (<a href="http://www.stern.de/wirtschaft/news/unternehmen/bosch-lassen-uns-unsere-gute-arbeit-nicht-kaputt-machen-592815.html" target="_blank">siehe ausführlichen Bericht auf stern.de</a>).</p>
<p>Als es mit dem Stellenabbau damals richtig ernst wurde, hatte Betriebsrat Maier nach Rücksprache mit der Gewerkschaft dafür gesorgt, dass eine Unternehmensberatung ins Haus kommt. Jawohl, richtig gelesen: Nicht der Arbeitgeber hat die unbeliebten Jungs geholt, sondern die Mitarbeitervertretung. Das war  aufsehenerregend! Zwei Jahre hat man verhandelt bis 2007 eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde, deren Kernstück eine <strong>Arbeitsplatzsicherung</strong> bis zum Jahr 2015 bildete.</p>
<pre>Bildquelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung</pre>
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		</item>
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		<title>IG Metall befragt über 4.000 Betriebsräte zur Work-Life-Balance</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/familienfreundlicher-betrieb/ig-metall-befragt-uber-4-000-betriebsrate-zur-work-life-balance/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 15:16:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Familienfreundl. Betrieb]]></category>
		<category><![CDATA[IG Metall]]></category>

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		<description><![CDATA[Vereinbarkeit von Familie und Beruf &#8211; fast alle Unternehmen behaupten mittlerweile von sich, familienfreundlich zu sein. Stolze 99 Prozent seien es, so lauten zumindest offizielle Angaben des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. Im Juli und August 2011 befragte die IG Metall nun mehr als 4.000 Betriebsräte zu ihren eigenen Erfahrungen mit diesem Thema im Betrieb. Und siehe da: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vereinbarkeit von Familie und Beruf</strong> &#8211; fast alle Unternehmen behaupten mittlerweile von sich, familienfreundlich zu sein. Stolze 99 Prozent seien es, so lauten zumindest offizielle Angaben des <a href="http://www.hna.de/nachrichten/wirtschaft-finanzen/arbeitgeber-prozent-betriebe-sind-familienfreundlich-1113110.html" target="_blank">Arbeitgeberverbands Gesamtmetall</a>. Im Juli und August 2011 befragte die IG Metall nun<strong> mehr als 4.000 Betriebsräte</strong> zu ihren eigenen Erfahrungen mit diesem Thema im Betrieb. Und siehe da: Das Ergebnis gibt doch ein etwas anderes Bild ab! Kurz zusammengefasst heißt das:</p>
<ul>
<li>Arbeitgeber fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur unzureichend;</li>
<li>Betriebsräte werden vom Unternehmen bei derartigen Maßnahmen kaum unterstützt;</li>
<li>die Initiative für solche Maßnahmen gehe zu etwa zwei Drittel vom Betriebsrat aus;</li>
<li>Leiharbeitnehmer werden bei dem Thema diskriminiert.</li>
</ul>
<p>Ein Befragter meinte dazu, dass es <em>immer schwieriger werde, <span id="more-8000"></span>mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu treffen. Eine</em><em> soziale Verantwortung des Arbeitgebers sei fast nicht mehr vorhanden</em>. Ein anderer meinte: &#8220;<em>Der Arbeitgeber zieht bei dem Thema nicht mit</em>.&#8221;</p>
<p>Die Ergebnisse im Überblick kann man bei der IG Metall herunterladen (<a href="http://www.igmetall.de/cps/rde/xbcr/SID-EF4FBF20-09DDD1BE/internet/docs_ig_metall_xcms_177596__2.pdf" target="_blank">pdf-Datei</a>, ca. 543 kb).</p>
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		</item>
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		<title>Kann das sein: Junge Leute haben keine Zeit für Betriebsrat?</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/betriebsrat/kann-das-sein-junge-leute-haben-keine-zeit-fur-betriebsrat/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 12:12:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Jugend- und Auszubildendenvertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstleistungsbranche]]></category>
		<category><![CDATA[Engagement]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerkschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Arbeitsbedingungen in der Dienstleistungsbranche haben sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Wie kommen Beschäftigte, die unter 35 Jahre alt sind, damit zurecht? Und welche Auswirkungen haben diese Veränderungen für die Einstellung zum Beruf, zum Privatleben aber auch zum Engagement für bessere Arbeitsbedingungen im Betrieb? Eine Tübinger Forschungsgruppe untersuchte im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, warum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/09/Fotolia_28661459_XS.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="float: left; margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;" title="Junge Leute" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/09/Fotolia_28661459_XS.jpg" alt="" width="200" height="153" /></a>Die Arbeitsbedingungen<strong> in der Dienstleistungsbranche</strong> haben sich in den letzten Jahren gravierend verändert. Wie kommen Beschäftigte, die unter 35 Jahre alt sind, damit zurecht? Und welche Auswirkungen haben diese Veränderungen für die Einstellung zum Beruf, zum Privatleben aber auch zum Engagement für bessere Arbeitsbedingungen im Betrieb?</p>
<p>Eine Tübinger Forschungsgruppe untersuchte im Auftrag der <a href="http://www.boeckler.de/index.htm" target="_blank">Hans-Böckler-Stiftung</a>, warum sich <strong>25-35 jährige Beschäftigte</strong> im Dienstleistungssektor scheinbar nur schwer für die Mitbestimmung und Arbeit in Betriebsräten gewinnen lassen (<strong>Studie &#8220;Was bewegt junge Menschen?&#8221;</strong>). <a href="http://www.dgb-jugend.de/dgb_jugend/newsletter_soli/artikel_suchen/soli-artikel_2011/soli-artikel_7_11/das_hoert_sich_nicht_gut_an" target="_blank">Wichtigstes Ergebnis</a>: Die Befragten meinten überwiegend, dass sie keine Zeit dafür hätten. Eine jüngere Frau macht es im Interview deutlich:<span id="more-7609"></span> &#8220;<em>Kind versorgen, Halbtagsstelle, Hausarbeit, Sport, es ist recht schwer, das alles unter einen Hut zu bringen</em>&#8220;. <strong>Solidarität sei wichtig, man lebe diese aber vor allem im privaten Bereich aus.</strong> Mit Solidarität im Arbeitsleben können jüngere Menschen dagegen noch nicht soviel anfangen. Steige in der Arbeit der zeitliche und psychische Druck, setzen sie als Reaktion viel mehr als ihre älteren Kollegen <strong>auf  die eigenen Kräfte</strong>. Sie leben ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit und wollen deswegen auch mit ihren Problemen alleine fertig werden. <strong>An sich gar nicht schlecht, wenn es denn in der Breite funktionieren würde!</strong></p>
<p>Dabei ist gut zu wissen: Mitbestimmung im Betrieb und Gewerkschaftsarbeit lehnen jüngere Arbeitnehmer keineswegs ab. Mehr als die Hälfte hält Gewerkschaften für wichtig! Und: Die Forscher haben beobachtet, dass gerade bei Streiks und in ähnlichen Situationen <strong>das Interesse der &#8220;U35&#8243; an Gewerkschaften</strong> und ihrer Arbeit sprunghaft ansteige.</p>
<p><strong>Haben junge Leute also keine Zeit mehr für sowas wie Betriebsrat?</strong> Doch, die Zeit hätten sie wie viele andere Generationen durchaus. Wenn sie sich die denn auch Zeit nehmen würden. Viele sehen dafür aber keine Notwendigkeit. Die eigene Prio ist recht niedrig, andere Dinge gehen oft vor. Wahrscheinlich ist es eine Frage des Alters sowie der Lebens- und Berufserfahrung, bis die Akzeptanz und der Wunsch nach einem eigenem Engagement im Betrieb, nach mehr Gerechtigkeit und nach besseren Arbeitsbedingungen zunimmt. Das klingt jetzt irgendwie aber alles auch gar nicht besonders beunruhigend, wie wir meinen. Ganz wichtig dabei: Man darf nicht übersehen, dass es eine sehr große Anzahl junger Menschen gibt, die sich im Betrieb als <strong>Jugend- und Auszubildenenvertreter</strong> engagieren. Diese sind, wie auch Betriebsräte, <strong>ein echtes Vorbild</strong> und zwar nicht nur für jung, sondern auch für alt!</p>
<p>Peter</p>
<p>&nbsp;</p>
<pre>Bildquelle: © lightpoet - Fotolia.com</pre>
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		<title>Kampf um neuen Betriebsrat im Lübecker Hafen</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/betriebsrat/kampf-um-neuen-betriebsrat-im-lubecker-hafen/</link>
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		<pubDate>Mon, 29 Aug 2011 12:40:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsratsgründung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Beschäftigte in einem bislang betriebsratslosen Unternehmen einen neuen Betriebsrat gründen wollen, dann geht dies in vielen Fällen reibungslos über die Bühne. Denn: Gerade die Arbeitgeber sind, mal ganz pauschal gesagt, zum einen informiert genug, um zu wissen, dass sie nur wenig dagegen unternehmen können. Zum anderen sind sie auch schlau genug, um die Vorteile [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/08/Fotolia_14391641_XS.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px; margin-bottom: 10px; float: left;" title="Hafenarbeiter" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/08/Fotolia_14391641_XS.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a>Wenn Beschäftigte in einem bislang betriebsratslosen Unternehmen einen neuen Betriebsrat gründen wollen, dann geht dies in vielen Fällen reibungslos über die Bühne. Denn: <strong>Gerade die Arbeitgeber</strong> sind, mal ganz pauschal gesagt, zum einen informiert genug, um zu wissen, dass sie nur wenig dagegen unternehmen können. Zum anderen sind sie auch <strong>schlau genug</strong>, um die Vorteile zu sehen, die eine vernünftige Vertretung der Belegschaft an sich, vor allem aber, die eine konstruktive Zusammenarbeit mit dieser Vertretung mit sich bringen kann!</p>
<p>Ausnahmen bestätigen leider die Regel! Schon fast vorsintflutlich mutet es an, über was die Lübecker Nachrichten neulich <a href="http://www.ln-online.de/nachrichten/3221065/rausgeschmissen-drei-maenner-wollten-betriebsrat-gruenden" target="_blank">berichteten</a>: Da gibt es einen kleinen Betrieb <strong>am Lübecker Nordlandkai</strong> mit rund 30 Mitarbeitern. Es handelt sich um die Niederlassung eines Unternehmens, welches im Lübecker Hafengebiet im Auftrag von Speditionen große  Papierrollen auf Schwerlaster verlädt. Laut Aussage eines dort beschäftigten Mitarbeiters werden die<strong> Sicherheitsbestimmungen eklatant verletzt</strong>: Ungelernte Hilfsarbeiter würden regelmäßig <span id="more-7387"></span>gefährliche Arbeiten vornehmen und das teilweise ohne Sicherheitskleidung. <strong>Die Zustände seien schlecht, die Bezahlung sowieso!</strong></p>
<p>Drei Beschäftigte wollen an dieser Situation etwas ändern, <strong>die Gründung eines Betriebsrats erschien ihnen dabei zurecht als das beste Mittel</strong>. Im Betrieb veröffentlichen sie eine Bekanntmachung: &#8220;<em>Es besteht in unserem Unternehmen bislang noch kein Betriebsrat, der die Interessen der Belegschaft vertreten könnte&#8221;</em>, so heißt es darin. Nur zwei Tage später erhielten alle drei ihre <strong>schriftliche Kündigung</strong>! Zwei davon wurden nicht einmal begründet. Bei einem hieß es angeblich, er sei <strong>zu schnell auf dem Firmengelände gefahren</strong>!</p>
<p>Das Verhalten dieses Unternehmens macht sprachlos! Nicht nur, dass hier Beschäftigte über Niedriglöhne wieder mal ausgebeutet werden. Nein, auch an Leib und Leben der Kolleginnen und Kollegen scheint der Geschäftsführung nicht viel gelegen zu sein. Schließlich kostet die Einhaltung von Sicherheitsstandards Geld. Also weg damit, so scheint die Devise zu lauten. Wichtig: Nicht zuletzt sind solche Zustände immer auch ein Fall für <strong>Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft!</strong></p>
<p>Die gekündigten Kollegen wehren sich nun vor dem Arbeitsgericht. Die erste Güteverhandlung fand bereits statt: Die Geschäftsleitung habe eine Wiedereinstellung jedoch abgelehnt, lieber würde man eine Abfindung zahlen. Wie beschämend ist das!</p>
<p><em>&#8220;Ein Betriebsrat werde eingerichtet</em>&#8220;, so <strong>Silvia Reichert</strong> von der Gewerkschaft ver.di. Die eine Betriebsratswahl einleitende Betriebsversammlung habe stattgefunden. Zwar traue sich derzeit niemand der Beschäftigten, als Wahlvorstand zu kandidieren. Für diesen Fall bestehe aber die gesetzliche Möglichkeit, dass ein solcher durch das Arbeitsgericht bestimmt und eingesetzt wird. Diesen Weg werde die Gewerkschaft gehen. Das Unternehmen selbst hat sich auf <strong>Drohgebärden</strong> zurückgezogen: Von Druck auf alle Arbeitnehmer ist die Rede und davon, dass der Betrieb angeblich geschlossen werde, falls ein Betriebsrat installiert wird.</p>
<p>Da scheint wirklich Hopfen und Malz verloren. Gekündigt gehört hier einzig und allein die <strong>scheinbar völlig unfähige und darüberhinaus auch noch skrupellose Geschäftsführung</strong>. Und erneut gilt, wie immer in solchen Fällen: Schlechte Presse gibt es für Unternehmen dieser Art gratis obendrauf!</p>
<p>Peter</p>
<p>&nbsp;</p>
<pre>Bildquelle: © Kybele - Fotolia.com</pre>
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		</item>
		<item>
		<title>Erst mal Entwarnung beim H&amp;M-Betriebsrat in Berlin</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/betriebsrat/erst-mal-entwarnung-beim-hm-betriebsrat-in-berlin/</link>
		<comments>http://blog.betriebsrat.de/betriebsrat/erst-mal-entwarnung-beim-hm-betriebsrat-in-berlin/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 17 Aug 2011 09:03:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Auflösung]]></category>
		<category><![CDATA[H&M]]></category>

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		<description><![CDATA[Dieses Verfahren erregte große Aufmerksamkeit: Das schwedische Modeunternehmen H&#38;M beantragte beim Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats seiner Filiale in Berlin-Friedrichstraße. Der Grund: Grober Verstoß der Mitarbeitervertretung gegen gesetzliche Pflichten. Hintergrund: Der Betriebsrat verweigerte mehrfach die Zustimmung zur wöchentlichen Personalplanung, zuletzt allein drei Mal im Juni. Das Verfahren ist nun vom Tisch, der Konzern nahm in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dieses Verfahren<a href="http://blog.betriebsrat.de/betriebsrat/vollig-gestort-erneut-stress-um-betriebsrate-bei-hm/" target="_blank"> erregte große Aufmerksamkeit</a>: Das schwedische Modeunternehmen H&amp;M beantragte beim Arbeitsgericht die <strong>Auflösung des Betriebsrats</strong> seiner Filiale in <strong>Berlin-Friedrichstraße</strong>. Der Grund: Grober Verstoß der Mitarbeitervertretung gegen gesetzliche Pflichten. Hintergrund: Der Betriebsrat verweigerte mehrfach die Zustimmung zur wöchentlichen Personalplanung, zuletzt allein drei Mal im Juni.</p>
<p>Das Verfahren ist nun vom Tisch, der Konzern nahm in der Verhandlung den Antrag zurück. Wohl nicht ganz freiwillig: <span id="more-7198"></span>Es handelte vielmehr sich um einen Vorschlag des Vorsitzenden Richters, nachdem 90 Minuten lang über den Sachverhalt disktutiert wurde (<a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/hundm-legt-streit-mit-betriebsrat-bei/4504740.html" target="_blank">mehr dazu hier</a>, <a href="http://www.jungewelt.de/2011/08-17/058.php" target="_blank">noch detaillierter hier</a>). In solchen Fällen wird einem dann als Prozessbeteiligter manchmal auch durch die Blume vom Gericht die Aussichtslosigkeit des Vorhabens klar gemacht.</p>
<p>Viel Aufregung und <strong>erst mal Entwarnung</strong> bei den Betriebsräten von H&amp;M in Berlin. Dennoch werden sie auch zukünftig <strong>Durchhaltevermögen</strong> beweisen müssen. Denn dass sich die Einstellung eiens Unternehmens zur betrieblichen Mitbestimmung  über Nacht ändert, soll zwar schon vorgekommen sein, passiert dann aber doch eher relativ selten. Für H&amp;M bleibt <strong>eine Menge schlechter Presse</strong>. Vielleicht werden ja auch hier in Zukunft mehr und mehr Kunden mit den Füßen abstimmen. Langfristig wird sich das keine Firma leisten können!</p>
<p>Peter</p>
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		<title>Beispiel Sphairon: Mit dem Betriebsrat nicht zu lange warten</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/betriebsratswahl/beispiel-sphairon-mit-dem-betriebsrat-nicht-zu-lange-warten/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jul 2011 12:37:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsratswahl]]></category>
		<category><![CDATA[Sphairon]]></category>

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		<description><![CDATA[Betriebsrat? Brauchen wir nicht. Warum nicht? Na, erstens konnten wir mit der Geschäftsleitung bislang auch so immer alles gut regeln. Und zweitens läuft das Geschäft prima, wir haben keine Probleme. Das sind Stimmen, wie man sie vor allem in kleinen und mittelständischen Betrieben oft hören kann. Noch immer gilt: Je größer ein Betrieb, desto eher [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/07/iStock_000014944706XSmall.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="float: left; margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;" title="Router" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/07/iStock_000014944706XSmall.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a><strong>Betriebsrat?</strong> <em>Brauchen wir nicht.</em> <strong>Warum nicht?</strong> <em>Na, erstens konnten wir mit der Geschäftsleitung bislang auch so immer alles gut regeln. Und zweitens läuft das Geschäft prima, wir haben keine Probleme.</em><strong></strong></p>
<p>Das sind Stimmen, wie man sie vor allem in kleinen und<strong> mittelständischen Betrieben</strong> oft hören kann. Noch immer gilt: Je größer ein Betrieb, desto eher verfügt er über einen Betriebsrat. <a href="http://www.boeckler.de/5306.htm#cont_5522" target="_blank">Böckler</a> schreibt dazu: <em>Die &#8220;Kernzone im System der industriellen Beziehungen&#8221; sind Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten. Sie haben in Westdeutschland zu 90 Prozent Betriebsräte, im Osten liegt die Quote bei 89 Prozent.</em></p>
<p>Und: Nur 37 Prozent der Betriebe zwischen 51 und 100 Beschäftigten haben laut<strong> IAB-Betriebspanel 2009</strong> überhaupt eine Mitarbeitervertretung. Heisst umgekehrt: Zwei von drei Betrieben haben keine!</p>
<p><strong>Mit der Geschäftsleitung alles einvernehmlich regeln zu können, ist eine feine Sache.</strong> Aber es ist auch <strong>ziemlich weltfremd</strong> zu glauben, <span id="more-6755"></span>dass das auf immer so bleiben wird. Da braucht nur der Auftragseingang mal für alle überraschend ungewöhnlich stark zurückzugehen und man kann schön beobachten, wie die ersten anfangen nervös zu werden, wie der Ton sich zu ändern beginnt. Das Einvernehmliche von gestern weicht mehr und mehr den einseitigen und plötzlich <strong>äußerst scharfen</strong> <strong>Ansagen</strong> &#8220;von oben&#8221;.</p>
<p>Als sich vor einigen Jahren die sog. <strong>New Economy</strong> zum neuen wirtschaftlichen Wunderding entwickelte, galten Betriebsräte in vielen der modernen und hippen Startups als <strong>echtes NoGo</strong>, als <strong>völlig uncool</strong>, als <strong>Relikt aus einer anderen Zeit</strong>, zu der man auf keinen Fall gehören wollte. Wie es ausging, ist bekannt. Die Blase platzte und die Beschäftigten stürzten gemeinsam mit ihren Unternehmen ab. Leider schutzlos, die meisten!</p>
<p>Dass es auch heute nicht viel anders zuzugehen scheint, zeigt eine aktuelle Meldung aus dem<strong> sächsischen Bautzen</strong>. Hier befindet sich der Hauptsitz des <strong>High-Tech-Unternehmens Sphairon</strong>. Die Firma gehört zu den Weltmarktführern im Bereich Telekomausrüstung. Rund 200 Mitarbeiter entwickeln und produzieren hier Modems und andere Geräte, die man zum Beispiel für IT-Netzwerke benötigt. Der MDR <a href="http://www.mdr.de/sachsen/bautzen/sphairon100.html" target="_blank">berichtet</a>, dass Sphairon die Produktion am Standort Bautzen zum Jahresende <strong>einstellen</strong> wird. Man wolle das zukünftig im Ausland machen. 90 der 180 Arbeitsplätze fallen dann weg. Die Gekündigten sollen in eine Beschäftigungsgesellschaft wechseln.</p>
<p>Das ist ein klassischer Fall für die Aushandlung eines arbeitsrechtlichen <strong>Interessenausgleichs</strong> mit anschließendem <strong>Sozialplan</strong>. Dadurch können Nachteile für die von einer <a href="http://www.betriebsrat.de/portal/lexikon-fuer-die-taegliche-betriebsratsarbeit.html/do/lexikondetail/letter/B/shortlink/betriebsaenderung#entry" target="_blank">Betriebsänderung</a> betroffenen Mitarbeiter häufig vermieden, zumindest aber noch abgemildert werden. Nur: Das geht alles nur, wenn man einen Betriebsrat hat. <strong>Ohne Betriebsrat keine Chance! </strong>Und das ist nur eines von vielen Beispielen.</p>
<p>Was hören wir nun aus Bautzen? Die Beschäftigten überlegen sich,<strong> noch schnell</strong> einen Betriebsrat zu gründen! Reichlich spät kommt das und wir drücken die Daumen, dass sie das alles hinkriegen und dann auch ausreichend fachliches Know-how vorhanden sein wird, um für die betroffenen Kollegen quasi auf den letzten Drücker erfolgreich tätig zu werden.</p>
<p>Unvergesslich: <strong>Mein allererstes Modem</strong> war von Sphairon, ich weiß noch heute, <strong>wie es wild blinkte</strong> und was für <strong>gräßliche Töne</strong> es bei der Einwahl ins Internet über die Telefonleitung erzeugte. Ich habe es geliebt. Das nur am Rande.</p>
<p>Die Gründung eines Betriebsrats ist ein gesetzlich festgeschriebenes Recht. Man muss sich <strong>bei niemandem rechtfertigen</strong>, wenn man eine Mitarbeitervertretung einrichten möchte. Das Gesetz gibt es vor: &#8220;In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf [..] Arbeitnehmern [...], werden Betriebsräte gewählt&#8221; (-&gt;<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html" target="_blank">zum Originalwortlaut</a>). <strong>Ein guter Betriebsrat</strong> sagt nicht nur, was nicht geht, sondern er <strong>hilft dem Unternehmen aktiv bei der Suche nach Lösungen zum Wohle aller Mitarbeiter</strong>. Es gibt keinen vernünftigen Grund auf einen Betriebsrat zu verzichten! Schon gar nicht, weil es angeblich &#8220;gut läuft&#8221;. Die Verschiebung der Wahl auf schlechtere Zeiten ist wirklich nicht die prickelndste Idee. Dann wird es oft zu spät sein.</p>
<p><a href="http://www.ifb.de/betriebsrat/betriebsrat-gruenden-betriebsratswahl.html" target="_blank">Mehr Infos</a> zur Wahl eines Betriebsrats.</p>
<p>Peter</p>
<pre>
Bildquelle: © Jakub Pavlinec - iStockphoto.com</pre>
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		</item>
		<item>
		<title>Stromberg, die Zweite: Das Kreuz mit dem Betriebsfrieden</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/stromberg-die-zweite-das-kreuz-mit-dem-betriebsfrieden/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Jul 2011 14:37:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
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		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir erinnern uns: Bereits im Mai berichteten wir über einen Betriebsrat aus Löhne in Ostwestfalen, der eine sog. Bürosatire mit dem Titel „Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht“ verfasst und als Buch herausgebracht hat. Leider fand der Arbeitgeber das gar nicht lustig und kündigte dem Mitarbeiter fristlos wegen beleidigender, ausländerfeindlicher und sexistischer Äußerungen über Kollegen und Vorgesetzte. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="left">Wir erinnern uns: Bereits im Mai <a href="http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/stromberg-in-echt-chef-vertragt-burosatire-eines-betriebsrats-nicht/#more-5843" target="_blank">berichteten wir </a>über einen Betriebsrat aus Löhne in Ostwestfalen, der eine sog. Bürosatire mit dem Titel <a href="http://www.ifb-medien.de/index.php?level=1&amp;CatID=3&amp;inhalt_id=1037&amp;knoLink=%2Fkod-bin%2Fisuche.cgi%3Fnavigaktiv%3Dja%26aktion%3Dsuchen%26caller%3D22699%26usecookie%3Dja%26katalog%3D2%26SB%3D3842324685%2B" target="_blank">„<strong>Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht</strong>“ </a>verfasst und als Buch herausgebracht hat. Leider fand der Arbeitgeber das gar nicht lustig und kündigte dem Mitarbeiter fristlos wegen beleidigender, ausländerfeindlicher und sexistischer Äußerungen über Kollegen und Vorgesetzte. Das Arbeitsgericht Herford sah das anders und hielt die Kündigung für unwirksam. <strong>Zu Recht, so nun auch das LAG Hamm</strong> in seinem am 15.07.2011 verkündeten <a href="http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/15_07_20112/index.php" target="_blank">Urteil (Az: 13 Sa 436/11). </a> <span id="more-6449"></span></p>
<p align="left">Der Grund: Anders als der Arbeitgeber sieht das Landesarbeitsgericht durch das Buch <strong>keine Persönlichkeitsrechte von Kollegen oder der Geschäftsleitung verletzt</strong>. Vielmehr kann sich der schriftstellerisch tätige Büroangestellte auf die im Grundgesetz geschützte <strong>Kunstfreiheit</strong> gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html" target="_blank">Art. 5 Abs. 3 GG </a>berufen. Solange nicht alle Eigenschaften einer Romanfigur dem tatsächlichen Vorbild entsprechen, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nämlich die <strong>Vermutung</strong>, dass es sich bei einem Roman nicht um tatsächliche Gegebenheiten, sondern um eine <strong>fiktionale Darstellung</strong> handelt. Dass die im Roman überspitzt gezeichneten Zustände nicht die realen Verhältnisse im Betrieb widerspiegelten, hat im vorliegenden Fall sogar der Arbeitgeber betont.</p>
<p align="left"><strong>Klarer Punktsieg für die Kunstfreiheit!</strong> Allerdings hat das LAG Hamm im Hinblick auf den Einfluss des Verfassungsrechts auf die Entscheidung die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Es bleibt also weiterhin spannend…</p>
<p align="left">Susanne</p>
<p align="left">
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		<title>Leitend oder leidend? Neuwahlen bei Daimler-Betriebsrat</title>
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		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 07:19:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Thomas</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsratswahl]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtsmassig]]></category>
		<category><![CDATA[Benz]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[BR-Wahl]]></category>
		<category><![CDATA[Daimler]]></category>
		<category><![CDATA[Landesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Neuwahl]]></category>
		<category><![CDATA[Rücktritt]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Betriebsrat der Daimler-Zentrale in Stuttgart ist zurückgetreten. Ursache hierfür war eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Die Richter erklärten die vergangene BR-Wahl vom März 2010 für ungültig, da die Wahllisten fehlerhaftwaren. Hintergrund ist folgender: Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG sind leitende Angestellte bei Betriebsratswahlen weder wahlberechtigt noch wählbar. In der Daimler Zentrale [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Betriebsrat der Daimler-Zentrale in Stuttgart ist zurückgetreten. Ursache hierfür war eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Die <strong>Richter erklärten die vergangene BR-Wahl vom März 2010 für <a href="http://betriebsrat.de/portal/themen/sz/betriebsratswahl-bei-daimler-wird-wiederholt.html" target="_blank">ungültig, da die Wahllisten fehlerhaft</a></strong>waren.</p>
<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/betriebsratswahl/br-wahlen-unwirksam-daimler-und-seine-e3-fuhrungskrafte/" target="_blank">Hintergrund </a>ist folgender: Nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html" target="_blank">§ 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG </a>sind <strong>leitende Angestellte bei Betriebsratswahlen weder wahlberechtigt noch wählbar</strong>. In der Daimler Zentrale arbeiteten zum Wahl-Zeitpunkt 860 Führungskräfte, die alle bei der BR-Wahl unberücksichtigt gelassen wurden. Doch sind diese auch leitende Angestellte nach dem BetrVG?</p>
<p>Hierzu reicht es nicht aus, dass dies im Arbeitsvertrag festgeschrieben steht, sondern es <strong>muss mindestens <span id="more-6324"></span>eine der drei im Gesetz genannten Voraussetzungen</strong> zutreffen: (1) selbständig <strong>Einstellungen bzw. Entlassungen</strong> vornehmen können oder (2) <strong>Generalvollmacht bzw. Prokura</strong> haben oder (3) eine <strong>sonstige Aufgabe mit erheblicher Bedeutung</strong> wahrnehmen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann handelt es sich nicht um einen leitenden Angestellten, auch nicht wenn dies auf dem Papier steht!</p>
<p>Da bei Daimler nicht überprüft wurde, ob alle 860 Führungskräfte die gesetzlichen Anforderungen eines leitenden Angestellten erfüllen, sondern diese einfach pauschal bei der BR-Wahl nicht berücksichtigt wurden, <strong>ist die Betriebsratswahl wegen falscher Wahllisten ungültig und muss neu durchgeführt</strong> werden – ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand! Deshalb ist es im Vorfeld von Betriebsratswahlen wichtig, dass sich der <strong>Wahlvorstand gut und umfassend schulen</strong> lässt, um solche Fehler zu vermeiden. Solche Schulungen, für die der <strong>Arbeitgeber die Kosten</strong> tragen muss, können beim <a href="http://www.ifb.de/betriebsratswahl/" target="_blank">ifb </a>besucht werden.</p>
<p>Thomas</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Bundesarbeitsgericht mal wieder zur Abmeldepflicht von Betriebsräten</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 05:07:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Abmeldepflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Gesetz bestimmt, dass Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien sind, wenn sie BR-Aufgaben wahrnehmen. Der § 37 Absatz 2 BetrVG formuliert das deutlich präziser. Zu dem ganzen praktischen Drumherum sagt das Gesetz wieder mal nichts. Ein schönes Beispiel dafür ist die Frage, ob sich ein Betriebsratsmitglied beim Arbeitgeber abmelden muss, wenn es seinen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesetz bestimmt, dass Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien sind, wenn sie BR-Aufgaben wahrnehmen. Der<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__37.html" target="_blank"> § 37 Absatz 2 BetrVG</a> formuliert das deutlich präziser. Zu dem ganzen praktischen Drumherum sagt das Gesetz wieder mal nichts. Ein schönes Beispiel dafür ist die Frage, ob sich ein Betriebsratsmitglied beim Arbeitgeber abmelden muss, wenn es seinen<strong> Arbeitsplatz verlässt</strong>, um seinen Amtspflichten nachzugehen. Die Antwort gibt schon seit längerem das Bundesarbeitsgericht: Ja, der Betriebsrat muss sich abmelden, Details braucht er aber keine mitzuteilen.  In einer <strong>neuen Entscheidung hat das BAG</strong> (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 29.06.2011 &#8211; 7 ABR 135/09)  <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2011&amp;nr=15275&amp;pos=0&amp;anz=54" target="_blank">nun entschieden</a>, dass eine solche Abmeldepflicht auch dann besteht, wenn das Betriebsratsmitglied seine BR-Tätigkeit<strong> direkt am Arbeitsplatz</strong> ausübt, diesen also gar <strong>nicht verläßt</strong>. Jedoch gebe es da auch eine Ausnahme, dazu gleich.</p>
<p>Im Streitfall hat ein <strong>Marktforschungsunternehmen der Automobilbranche</strong> die Mitglieder seines neunköpfigen Betriebsrats aufgefordert, sich auch dann bei ihm abzumelden, wenn sie <span id="more-6253"></span>ihre Betriebsratsarbeit direkt am Arbeitsplatz, also etwa am eigenen Schreibtisch, erledigen würden. Darüber kam es zum Streit: Der Betriebsrat lehnte das Ansinnen ab und wollte gerichtlich festgestellt wissen, dass er dazu nicht verpflichtet sei. Vor dem BAG hatte er damit im konkreten Fall keinen Erfolg. Aber:</p>
<p>Das Bundesarbeitsgericht hält in seiner Entscheidung daran fest, dass die Abmeldepflicht auch weiterhin grundsätzlich bestehe. Auch eine Mitteilung über die voraussichtliche Dauer der Betriebsratsarbeit sei erforderlich. Dem Arbeitgeber solle es dadurch ermöglicht werden, die ausgefallene Arbeitszeit anderweitig zu <strong>überbrücken</strong>. <strong>Wichtige Einschränkung</strong> in diesem Zusammenhang: Kommt eine solche, nur vorübergehende, Umorganisation des Arbeitsablaufs <strong>nicht ernsthaft</strong> in Betracht, man stelle sich hier mal einen Projektmanager vor, der längerfristig alleine an einem Projekt arbeitet, <strong>dann entfallen auch die Meldepflichten.</strong> Nicht entfallen würde dagegen die Pflicht, dem Arbeitgeber <strong>auf Verlangen</strong> die Gesamtdauer der geleisteten Betriebsratsarbeit nachträglich mitzuteilen.</p>
<p>Peter</p>
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		<title>Bürgerkrieg? &#8220;Gewerkschaft des Kaufland&#8221; will örtlichen Betriebsrat auflösen</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/betriebsrat/burgerkrieg-gewerkschaft-des-kaufland-will-ortlichen-betriebsrat-auflosen/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 15:13:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Auflösungsantrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kaufland]]></category>
		<category><![CDATA[Mediation]]></category>

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		<description><![CDATA[Massive innerbetriebliche Streitereien zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft gibt es derzeit offenbar in der Kaufland-Filiale im hessischen Rödermark-Urberach. Wie die Offenbach-Post online berichtet, gipfelte das Ganze nun vor dem örtlichen Arbeitsgericht: Hier traten 51 Beschäftigte des Betriebes auf, um den eigenen Betriebsrat gem. § 23 Betriebsverfassungsgesetz auflösen zu lassen. Das ist ihr gutes Recht: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Massive innerbetriebliche<strong> Streitereien zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft</strong> gibt es derzeit offenbar in der <strong>Kaufland-Filiale im hessischen Rödermark-Urberach</strong>. Wie die <a href="http://www.op-online.de/nachrichten/roedermark/belegschaft-contra-betriebsrat-1295624.html" target="_blank">Offenbach-Post online berichtet</a>, gipfelte das Ganze nun vor dem örtlichen Arbeitsgericht: Hier traten 51 Beschäftigte des Betriebes auf, um den eigenen Betriebsrat gem.<a href="http://www.juraforum.de/gesetze/betrvg/23-verletzung-gesetzlicher-pflichten" target="_blank"> § 23 Betriebsverfassungsgesetz</a> <strong>auflösen </strong>zu lassen. Das ist ihr gutes Recht: Allerdings sind die Hürden vom Gesetzgeber recht hoch. So wird für eine solche Auflösung eine &#8220;grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten&#8221; vorausgesetzt. Was genau ist hier eigentlich passiert?<span id="more-6149"></span></p>
<p>Im <strong>März 2009</strong> sei in der Filiale zum ersten Mal ein<strong> Betriebsrat gewählt</strong> worden. Die ersten sechs Monate war alles gut, doch dann habe, so wird eine Mitarbeiterin von der Zeitung zitiert, der <strong>&#8220;Bürgerkrieg</strong>&#8221; begonnen. Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Der Betriebsrat gerierte sich mehr und mehr als &#8220;Betriebsmacht&#8221;, er habe den <strong>Frieden in der Filiale massiv gestört.</strong> Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber sollen zum Vorteil des Betriebsrats, aber zum Nachteil der Belegschaft abgeschlossen worden und Betriebsratssitzungen in solche Zeiträume gelegt worden sein, wo in der Filiale besonders viel Kundenverkehr geherrscht habe. Betriebsversammlungen habe es zwei Jahre lang nicht gegeben und in einem Einzelfall seien von einem Betriebsratsmitglied Mitarbeiter-Interna ausgeplaudert worden.</p>
<p>Schließlich hätten<strong> 51 Kolleginnen und Kollegen</strong> den Mißtrauensantrag gegen die eigene Arbeitnehmervertretung gestellt. Auf einer Betriebsversammlung, die anschließend einberufen wurde, muss es hoch hergangen sein, die Vorsitzende des Gremiums soll den Beschäftigten letztlich mit &#8220;personellen Konsequenzen&#8221; gedroht haben, wie auch immer das zu interpretieren ist. <strong>Au weia!</strong> Soweit die Schilderungen aus dem Gütetermin vor Gericht.</p>
<p>&#8220;<strong>Undemokratisches Verhalten</strong>&#8220;, so der Tenor von Franz Mletzko. Der vom Betriebsrat beauftragte Rechtsanwalt stellte klar, <strong>dass man seinen Betriebsrat nicht einfach so auflösen könne, nur weil einem Teil der Belegschaft dessen Arbeit nicht passe</strong>. Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmervertretung und Beschäftigten kämen öfter mal vor, auch anderswo. Und: Bestimmte Maßnahmen, welche die Antragsteller ihrem Betriebsrat nun als für die Belegschaft nachteilig vorwerfen, hätten durchaus ihren Sinn gehabt.</p>
<p>Ergebnis: Festgezurrte Positionen, keine Einigung. Die Richterin warnte, dass ein arbeitsgerichtliches Verfahren, wenn es denn tatsächlich durchgezogen würde, gute zwei Jahre dauern könne.<strong> Keine vielversprechenden Aussichten</strong> für eine zukünftig gute Interessenvertretung! <strong></strong></p>
<p><strong>Wir meinen:</strong> Die Beteiligten müssen sich ohne Wenn und Aber wieder an den Tisch setzen. Wir kennen die Geschichte und die nähere Umstände nicht und wissen deshalb auch nicht, in welcher Situation sich der Betriebsrat  befindet, welchem <strong>Druck </strong>er ausgeliefert war, warum bestimmte Entscheidungen einmal so getroffen wurden. Es ist wahrlich keine leichte Situation, wenn zur üblichen Konfrontation mit dem Arbeitgeber, die eine Interessenvertretung im Normalfall mit sich bringt und die an sich schon zur Amtsausübung völlig reichen würde, nun noch <strong>eine zweite Front</strong> aufgemacht wird. <strong></strong></p>
<p><strong>Andererseits</strong>: 51 Kolleginnen und Kollegen machen so etwas nicht einfach mal so schnell ohne Grund! Ihr Gerechtigkeitsgefühl muss massiv verletzt sein, schließlich haben sie den Mut gefasst und es gewagt, einen solchen schwerwiegenden Schritt zu gehen. Die Richterin brachte es auf den Punkt: Hier müsste besser eine <strong>Mediation </strong>her, eine Streitschlichtung also, die beide Seiten anhört und versucht durch das Ausloten von Posititionen gemeinsame Standpunkte zu finden, auf denen sich kooperativ neu aufbauen lässt. Das wäre ungleich vielversprechender als ein Auflösungsantrag in dieser Situation!</p>
<p><strong>Formaljuristisches Kuriosum:</strong> Warum die Rechtsanwältin, die die 51 unzufriedenen Mitarbeiter vertritt, diese in ihrem Antrag als &#8220;Gewerkschaft des Kaufland&#8221; bezeichnet hat, dürfte ihr juristisches <strong>Geheimnis </strong>bleiben. Der Antrag sei allein deswegen schon unzulässig, so die Belehrung durch das Arbeitsgericht.</p>
<p>Peter</p>
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