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	<title>Betriebsrat Blog &#187; Datenschutz</title>
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	<description>ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten</description>
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		<title>Die Hälfte aller Personaler suchen Bewerberinfos im Netz</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Dec 2011 08:02:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Mitarbeiterdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[soziale Netzwerke]]></category>

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		<description><![CDATA[Jedes Jahr beginnt mit vielen guten Vorsätzen. Einer davon könnte der Wechsel in einen neuen Job sein. Haben Sie schon Bewerbungen geschrieben? Dann Vorsicht! Laut einer Studie des Hightech-Verbands Bitkom verlassen sich Personaler nicht mehr nur auf Bewerbungsunterlagen. Inzwischen sucht jeder zweite von ihnen bei der Auswahl von neuen Mitarbeitern weitere biographische Daten der Bewerber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/12/Fotolia_27406179_XS_Bewerberinfo.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="margin-right: 15px;margin-bottom: 10px;float: left" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/12/Fotolia_27406179_XS_Bewerberinfo.jpg" alt="" width="120" height="120" /></a><span style="font-size: small">Jedes Jahr beginnt mit vielen guten Vorsätzen. Einer davon könnte der Wechsel in einen neuen Job sein. Haben Sie schon <strong>Bewerbungen</strong> geschrieben? Dann Vorsicht! Laut einer Studie des Hightech-Verbands <a href="http://www.bitkom.org/69866_69858.aspx" target="_blank">Bitkom </a>verlassen sich Personaler nicht mehr nur auf Bewerbungsunterlagen. Inzwischen sucht jeder zweite von ihnen bei der Auswahl von neuen Mitarbeitern weitere biographische Daten der Bewerber im Internet. Ein Fünftel der Unternehmen (21 %) recherchiert in sozialen Online-Netzwerken, die einen beruflichen Schwerpunkt haben, zum Beispiel <strong>Xing</strong> oder <strong>LinkedIn</strong>. 19 % aller Unternehmen suchen aber auch in sozialen Online-Netzwerken wie <strong>Facebook</strong> oder <strong>StudiVZ</strong>.</span></p>
<p>Rechtlich ist es laut Bitkom nach wie vor zulässig, im Internet nach Bewerbern zu suchen. Ein Gesetz der Bundesregierung zum <strong>Mitarbeiterdatenschutz</strong>, das auch diesen Punkt regeln sollte, befindet sich bereits seit längerer Zeit in parlamentarischen Beratungen.<span id="more-8907"></span> Laut Entwurf soll die Recherche über Bewerber künftig nur noch mit Suchmaschinen sowie in sozialen Online-Netzwerken mit <strong>eindeutig beruflichem Charakter</strong> erlaubt sein. Die Online-Suche nach Informationen mit eher privatem Charakter hätte dann zu unterbleiben. Doch eins bleibt dabei fraglich: Wie sollen die Internet-Recherchen der Personalabteilungen in der Praxis überprüft werden? Jeder sollte sich daher auch in Zukunft gut überlegen, wo er was veröffentlicht.</p>
<p>Ines H.</p>
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		<title>Abpfiff für ELENA</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 13:31:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Susanne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[ELENA]]></category>

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		<description><![CDATA[Höchst umstritten war es von Anfang an: das &#8220;Datenmonster&#8221;   ELENA. Insbesondere Datenschützer und Gewerkschafter, aber auch Arbeitnehmer waren skeptisch – wohl zu Recht, wie sich jetzt herausstellt. Bereits im März 2010 hatten mehr als 22.000 Arbeitnehmer mit einer Massenklage Verfassungsbeschwerde gegen das Vorhaben der Regierung eingelegt. Gleichzeitig gab es zwei Online-Petitionen gegen ELENA. Die Befürchtung: Missbrauch sensibler Arbeitnehmer-Daten wie Informationen über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/07/iStock_000014449518XSmall.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-4034 alignleft" style="float: left; margin-right: 15px; margin-bottom: 10px;" title="gehaltsabrfechnung" src="http://blog.betriebsrat.de/wp-content/uploads/2011/07/iStock_000014449518XSmall.jpg" alt="" width="200" height="133" /></a><a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/elena-offnet-sich-fur-arbeitnehmervertreter/" target="_blank">Höchst umstritten </a>war es von Anfang an: das &#8220;Datenmonster&#8221;   <strong>ELENA</strong>. Insbesondere Datenschützer und Gewerkschafter, aber auch Arbeitnehmer waren skeptisch – wohl zu Recht, wie sich jetzt herausstellt.</p>
<p align="left">Bereits im März 2010 hatten mehr als 22.000 Arbeitnehmer mit einer <a href="http://www.tagesschau.de/inland/elena128.html" target="_blank">Massenklage</a><strong> Verfassungsbeschwerde </strong>gegen das Vorhaben der Regierung eingelegt. Gleichzeitig gab es zwei <a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-01/elena-petitionen" target="_blank">Online-Petitionen </a>gegen ELENA. Die Befürchtung: Missbrauch sensibler Arbeitnehmer-Daten wie Informationen über Kündigungsgründe, Fehlzeiten oder unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Nun haben die beiden zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Arbeit ELENA wieder <a href="http://www.betriebsrat.de/portal/themen/sz/elena-verfahren-gescheitert.html" target="_blank">eingestellt</a>.<span id="more-6542"></span></p>
<p align="left">Technische Gründe – so heißt es in der gemeinsamen <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=424742.html" target="_blank">Presseerklärung</a> – sind der Grund für das schnelle Ende.  <em>Die für die Gewährleistung der Sicherheit zwingend notwendige elektronische Signatur sei noch nicht weit genug verbreitet. </em><strong>Also doch: mangelnde Sicherheit! </strong>Oder stecken hinter der Entscheidung vielmehr die <strong>hohen Bürokratiekosten und komplexen Verwaltungsabläufe</strong>?</p>
<p align="left">Die Entscheidung ist zwar erst einmal ein Grund zur Freude. Auch verspricht die Bundesregierung, die bisherig erhobenen Daten unverzüglich zu löschen. <strong>Aber können Datenschützer und Arbeitnehmer wirklich aufatmen?</strong> Nun ja &#8211; das Thema ist noch nicht ganz vom Tisch. Unklar ist, wie es mit dem Meldesystem jetzt weitergeht. Die technischen Gegebenheiten bestehen weiterhin und die beabsichtigten Änderungen müssen erst noch durch den Bundestag. Außerdem will das Bundesarbeitsministerium das Vorhaben noch nicht endgültig beerdigen. <em>Es werde ein Konzept erarbeitet, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene </em><em>Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden könne. </em>Es wird sich also erst noch zeigen, welche &#8220;Verschlimmbesserung&#8221; uns blüht.</p>
<p align="left">Susanne</p>
<p align="left">Bildquelle: © GRAZVYDAS &#8211; istockphoto.com</p>
<p align="left"><strong> </strong></p>
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		<title>Betriebs- und Personalräte fordern: Stoppt das Beschäftigtendatenschutzgesetz!</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 07:41:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[DGB]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechtsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Während die einen in Sachen Beschäftigtendatenschutzgesetz „mehr Tempo“ verlangen, protestieren die anderen heftig gegen die geplanten Regelungen. Wie der DGB berichtet, fordern Betriebs- und Personalräte großer Unternehmen: Weg mit Vorschriften, die den Grundrechtsschutz für die Arbeitnehmer verschlechtern, anstatt ihn zu stärken. Ihrer Meinung nach wird Folge der Verabschiedung des Gesetzes kein verbesserter Datenschutz im Arbeitsverhältnis, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div>Während die einen in Sachen Beschäftigtendatenschutzgesetz „<a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/mehr-tempo-beim-arbeitnehmerdatenschutz-mund-halten/#more-5563" target="_blank">mehr Tempo</a>“ verlangen,   protestieren die anderen heftig gegen die geplanten Regelungen. Wie der<a href="http://www.dgb.de/themen/++co++e64161ca-64f6-11e0-77ab-00188b4dc422" target="_blank"> DGB berichtet</a>, fordern Betriebs- und Personalräte großer Unternehmen: Weg mit Vorschriften, die den Grundrechtsschutz für die Arbeitnehmer verschlechtern, anstatt ihn zu stärken. Ihrer Meinung nach wird Folge der Verabschiedung des Gesetzes kein verbesserter Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern letztlich mehr Überwachung durch den Arbeitgeber sein. Diesem werde der Umgang mit Mitarbeiterdaten künftig sogar erheblich erleichtert.</div>
<p><div><span style="font-size: small"><span style="font-family: Times New Roman"> </span></span></div>
<div>In ihrem Aufruf an die Parlamentarier im Deutschen Bundestag begründen die Interessenvertreter ihre Befürchtungen folgendermaßen: Der Arbeitgeber habe noch mehr Befugnisse als früher, denn er könne nun<span id="more-5732"></span></div>
<div>- sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen beschaffen,</div>
<div>- durch beliebige Eignungstests den Bewerber durchleuchten,</div>
<div>- Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen,</div>
<div>- Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras überwachen.</div>
<p><div>Darüber hinaus schaffen die neuen Regelungen laut der Gegenstimmen die Möglichkeit, auf Betriebs- und Personalräte <strong>Druck auszuüben</strong>, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Beschäftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann. Wer weiß: Haben sie vielleicht Recht mir ihrem Appell: „Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient“?</div>
<p><div>Ines</div>
<div><span style="font-family: Times New Roman;font-size: small"> </span></div>
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		<title>Mehr Tempo beim Arbeitnehmerdatenschutz? Mund halten!</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 10:04:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Hans-Peter Uhl]]></category>
		<category><![CDATA[Peter Schaar]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verfahren des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes schleppt sich lasch dahin. Geplant sind diese Regelungen schon seit sehr langer Zeit, letzten Sommer gab es endlich einen Referentenentwurf, der von vielen Seiten stark kristisiert wird (mehr Infos hier). Immerhin: Ende Februar 2011 fand die erste Lesung im Bundestag statt. Vielleicht besteht doch noch ein wenig Hoffnung, dass das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verfahren des <strong>neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes </strong>schleppt sich lasch dahin. Geplant sind diese Regelungen schon seit sehr langer Zeit, letzten Sommer gab es endlich einen Referentenentwurf, der von vielen Seiten stark kristisiert wird (<a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/wie-geht-es-weiter-beim-neuen-beschaftigtendatenschutzgesetz/" target="_blank">mehr Infos hier</a>). Immerhin: Ende Februar 2011 fand die<a href="http://www.bundestag.de/dasparlament/2011/09/Innenpolitik/33589402.html" target="_blank"> erste Lesung im Bundestag</a> statt. Vielleicht besteht doch noch ein wenig Hoffnung, dass das Gesetz in diesem Jahr in Kraft tritt?</p>
<p>Da stellt sich nur die Frage: Mit welchem Inhalt? Hier ist überhaupt noch nichts in trockenen Tüchern. Eine der geplanten Regelungen wurde kürzlich vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz,<strong> Peter Schaar</strong> stark kritisiert. <span id="more-5563"></span>Anläßlich der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes 2009/2010 <a href="http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5iJkV4BO528FTM0MtsDoRJwJmIWOg?docId=CNG.a79f6c7271bb9d580f8f867d7da98274.761" target="_blank">wurde er recht deutlich</a>: &#8220;<em>Viele Verbesserungen sind angekündigt worden, aber wenig ist auf den Weg gebracht und nichts ist abgeschlossen worden</em>&#8220;, so seine Kritik. Er erwarte vom Bundestag, &#8220;<em>dass hier Tempo gemacht wird</em>&#8220;.  Beim geplanten <strong>Arbeitnehmer-Datenschutz seien Nachbesserungen unbedingt nötig</strong>. Denn: &#8220;<em>Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf verbiete zwar die heimliche Videoüberwachung, lasse aber eine Ausweitung der offenen Überwachung zu</em>.&#8221;</p>
<p>Die Reaktion kam prompt! Hans-Peter Uhl, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion laut <a href="http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&amp;atype=ksArtikel&amp;aid=1302585634323&amp;openMenu=1013016724320&amp;calledPageId=1013016724320&amp;listid=1018881578370" target="_blank">Mitteldeutscher Zeitung</a>: &#8220;<em>Der soll sich mal nicht so <strong>aufmandeln</strong>. Still sein!</em><strong><em> Mund halten</em>!</strong>&#8221;</p>
<p>Geht&#8217;s eigentlich noch? Das ist mal wieder ein wunderbares Beispiel für den weiteren<strong> Verfall der guten Sitten und Manieren</strong> im öffentlichen und im politischen Leben. <strong>Der Mann sollte sich schämen!</strong></p>
<p>Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zum <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/052/1705200.pdf" target="_blank">Download </a>(pdf-Datei, 2,5 MB)</p>
<p>Peter</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Datenschutz: Kündigung wegen Nutzung fremder Passwörter</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/datenschutz-kundigung-wegen-nutzung-fremder-passworter/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 Feb 2011 08:56:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Passwort]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nutzung eines fremden Passworts kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Landesarbeitsgericht München (AZ.: 11 Sa 1066/08). Ein Mitarbeiter beschaffte sich zur Erledigung einer Arbeitsaufgabe das Passwort eines Kollegen, weil er selbst nur beschränkte Zugriffsrechte besaß. So konnte er sich Zugang zum SAP-Datensystem verschaffen und unerlaubt Lese- und Schreibrechte nutzen. Als der Arbeitgeber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Nutzung eines fremden Passworts kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das entschied das Landesarbeitsgericht München (AZ.: <a href="http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/neue/20642/index.html" target="_blank">11 Sa 1066/08).</a></p>
<p>Ein Mitarbeiter beschaffte sich zur Erledigung einer Arbeitsaufgabe das <strong>Passwort eines Kollegen</strong>, weil er selbst nur beschränkte <strong>Zugriffsrechte</strong> besaß. So konnte er sich Zugang zum SAP-Datensystem verschaffen und unerlaubt Lese- und Schreibrechte nutzen. Als der Arbeitgeber davon erfuhr kündigte er dem Mitarbeiter fristlos.</p>
<p>Zu Recht, so das Landesarbeitsgericht München. Denn: Auch wenn der Arbeitnehmer nur auf ein fremdes Passwort zurückgriff, um eine Arbeitsanweisung zu erfüllen, hat er durch sein Handeln das <strong>berechtigte Interesse des Arbeitgebers an beschränkten Zugriffsrechten</strong> ignoriert und<span id="more-4895"></span> gegen bestehende <strong>Sicherheitsvorgaben</strong> verstoßen. Zudem hat er auch noch den Kollegen, dem das Passwort gehörte, in ein falsches Licht gerückt, da der Eindruck erweckt wurde, dieser habe unerlaubte Datenveränderungen vorgenommen. Im Ergebnis war dadurch laut Urteil das arbeitsvertragliche <strong>Vertrauensverhältnis zerstört</strong> und eine weitere <strong>Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar</strong>.</p>
<p>Ines</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Arbeitgeber muss zahlen</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Feb 2011 07:35:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ines</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 EUR verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin unzulässigerweise an ihrem Arbeitsplatz mit einer Videokamera überwacht hatte (7 Sa 1586/09). Solche Sanktionen sind notwenig, damit der Rechtsschutz der Persönlichkeit am Arbeitsplatz nicht verkümmert, so das Urteil. Die betroffene Kollegin war Angestellte in einer Niederlassung eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer <strong>Entschädigung von 7.000 EUR</strong> verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin unzulässigerweise an ihrem Arbeitsplatz mit einer Videokamera überwacht hatte (7 Sa 1586/09). Solche Sanktionen sind notwenig, damit der <strong>Rechtsschutz der Persönlichkeit am Arbeitsplatz</strong> nicht verkümmert, so das <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/newsview10946.htm?st=%22Arbeitgeber%22&amp;sm=n.cm&amp;scid=6e3ea7" target="_blank">Urteil</a>.</p>
<p>Die betroffene Kollegin war Angestellte in einer Niederlassung eines bundesweit tätigen Unternehmens. Der Arbeitgeber hatte gegenüber der Eingangstür des Büros eine Videokamera angebracht. Diese war nicht nur auf den Eingangsbereich, sondern auch auf den Arbeitsplatz der Mitarbeiterin gerichtet. Sie sah sich in ihrem <strong>Persönlichkeitsrecht</strong> verletzt und <span id="more-4890"></span>verlangte Schadensersatz.</p>
<p>Der Arbeitgeber verteidigte sich damit, dass die Kamera schließlich nicht ständig in Funktion gewesen war. Außerdem sollte sie der Sicherheit der Mitarbeiter dienen, da es vorher schon Übergriffen auf Mitarbeiter gegeben hatte. Dennoch befanden die Richter am LAG den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin für <strong>unverhältnismäßig</strong>. Denn: Es wäre möglich gewesen, die Kamera nur auf den Eingangsbereich des Büros auszurichten. Außerdem hat allein die Unsicherheit darüber, ob die Kamera in Funktion war, die Mitarbeiterin unter einen ständigen und nicht hinnehmbaren <strong>Anpassungs- und Überwachungsdruck</strong> gesetzt. Eine so schwerwiegende „Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen&#8221; kann und darf laut dem Richterspruch nicht ohne Strafe bleiben.</p>
<p>Ines</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Was bedeutet wikileaks für den Arbeitnehmer?</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/was-bedeutet-wikileaks-fur-den-arbeitnehmer/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Dec 2010 13:26:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Beschäftigtendatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsgeheimnisse]]></category>
		<category><![CDATA[Internetnutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[wikileaks]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist schon verlockend: Da hat ein leitender Angestellter aus Versehen die Kopie eines vertraulichen Besprechungsprotokolls von Geschäftsführung und Betriebsrat auf einen für alle Mitarbeiter frei zugänglichen Ordner ins Firmen-Netzwerk gestellt. Keiner merkt&#8217;s bis auf einen, der sich gleich mal eine Kopie davon zieht. Oder noch besser: Eine schon länger gefrustete Arbeitnehmerin erhält über den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Es ist schon verlockend</strong>: Da hat ein leitender Angestellter aus Versehen die Kopie eines <strong>vertraulichen Besprechungsprotokolls</strong> von Geschäftsführung und Betriebsrat auf einen für alle Mitarbeiter frei zugänglichen Ordner ins Firmen-Netzwerk gestellt. Keiner merkt&#8217;s bis auf einen, der sich gleich mal eine Kopie davon zieht. Oder noch besser: Eine schon <strong>länger gefrustete Arbeitnehmerin</strong> erhält über den E-Mail-Verteiler das noch <strong>geheime Entwicklungskonzept</strong> eines neuen Bauteils, auf das die Konkurrenz sicher voll scharf wäre. Zwei, drei Mausklicks und die internen Dokumente sind auf CD gebrannt bzw. auf den USB-Stick gezogen. Und weg sind sie! Was dann mit den Dokumenten passiert, kann keiner mehr kontrollieren. Im einen Fall tauchen die Dateien irgendwo öffentlich im Internet auf, im anderen gehen die Betriebsgeheimnisse <strong>meistbietend an die Konkurrenz</strong>. Der Fall um die Steuersünderdateien hat gezeigt, wie man hier <a href="http://www.wdr.de/themen/wirtschaft/kriminalitaet/steuersuender/101018.jhtml" target="_blank">richtig an Geld kommen kann</a>.</p>
<p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/WikiLeaks" target="_blank">Wikileaks</a> macht es vor: Da liegen unzählige Dokumente scheinbar völlig ungesichert und <a href="http://www.focus.de/digital/internet/wikileaks-quelle-siprnet-das-loechrige-us-regierungsnetz_aid_576538.html" target="_blank">für über zwei Millionen Menschen zugänglich</a> auf einem Server und dann wundert man sich, wenn alles an die Öffentlichkeit kommt. <strong>Viele Arbeitgeber sind alarmiert</strong>: Welche vertraulichen Daten liegen auf unserem Firmennetzwerk? Wer hat Zugriff darauf? Wie können Daten aus der Firma herausgeschafft werden? Mal ehrlich: Eine Kopie der Kundendatenbank <span id="more-4327"></span>zu erstellen ist für jeden halbwegs begabten IT-Mitarbeiter eine Kleinigkeit!</p>
<p><strong>Was bedeutet wikileaks aber für den einzelnen Arbeitnehmer</strong>: Muss er in Zukunft <strong>stärkere Kontrollen am Arbeitsplatz</strong> fürchten? Die <a href="http://www.sueddeutsche.de/95f38i/3775565/Und-der-Chef-merkt-nichts.html" target="_blank">Süddeutsche Zeitung schreibt</a>, der Arbeitgeber befinde sich in einem Dilemma: Er müsse einerseits Betriebsgeheimnisse schützen, da ihm sonst Bußgelder drohen. Er dürfe andererseits die Beschäftigten aber nicht übermäßig kontrollieren, da hier enge Grenzen bestehen. Im Artikel kommt <strong>Rechtsanwalt Boris Dzida</strong> zu Wort. Der empfiehlt den Arbeitgebern die Aufstellung klarer Regeln. Dzida rät jedoch, realistisch zu bleiben: Selbst wenn alles haarklein festgelegt und sogar im Arbeitsvertrag beschrieben ist, <strong>wer unbedingt Daten entwenden will, dem wird das auch gelingen</strong>. Insofern gelte es, den Weg dorthin technisch so schwer wie möglich zu machen. Zum Beispiel indem CD-Brenner und USB-Anschlüsse nur an solchen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, wo sie benötigt werden und nicht generell an allen.</p>
<p><strong>Mehr Kontrolle</strong> wird es erst mal nicht geben! Denn: Auch am Arbeitsplatz muss die <strong>Privatspähre der Arbeitnehmer</strong> geschützt werden. Eine <strong>generelle heimliche Kontrolle</strong> der Internetnutzung ist nicht zulässig. Hier gibt es enge Grenzen, damit die Rechte der Beschäftigten nicht verletzt werden. Liegen jedoch konkrete Hinweise auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers oder auf eine Straftat vor, ist die  Sache anderes. Dann sind Kontrollen möglich. Wichtig: Derzeit ist ein <strong>neues Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz</strong> in Arbeit. Dessen geplanten Inhalt und den aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren kann man <a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/wie-geht-es-weiter-beim-neuen-beschaftigtendatenschutzgesetz/" target="_blank">hier im Betriebsrat Blog</a> nachlesen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung die aktuellen Vorfälle und den <strong>Aufruhr um wikileaks</strong> <strong>ausnützen </strong>und als Begründung für eine <strong>nachträgliche</strong> <strong>Verschärfung des noch nicht fertigen Gesetzes</strong> verwenden wird. Wir halten das für nicht unrealistisch!</p>
<p>Peter</p>
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		<title>Elena kommt erst mal zwei Jahre später</title>
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		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 16:15:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, Elena ist keine Frau und für die erwähnte Verspätung kann sie nichts. Das gleich mal vorweg. Elena ist die knuffige Abkürzung eines Projekts mit dem sperrigen Namen &#8220;Elektronischer Entgeltnachweis&#8221;. Danach sind Arbeitgeber seit Januar 2010 gesetzlich dazu verpflichtet, monatlich die <strong>Entgeltdaten ihrer Beschäftigten</strong> an eine Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Behörden wie zum Beispiel Wohngeld- oder Arbeitslosengeldstellen sollten nach den ursprünglichen Plänen der Koalition diesen Speicher ab <strong>Januar 2012 anzapfen</strong>, um mit Hilfe der dort versammelten Daten zukünftig ihre Bescheide zu erstellen. Dadurch wären Millionen von Bescheinigungen, die bislang von Arbeitgebern in Papierform ausgestellt werden müssen, überflüssig.<span id="more-4015"></span></p>
<p>Doch schon bei der Einführung vor knapp einem Jahr <a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/elena-offnet-sich-fur-arbeitnehmervertreter/" target="_blank">hagelte es Kritik</a>! Vom <strong>größten Datensammelprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik</strong> war die Rede, Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar sprach von einer &#8220;unverhältnismäßigen Datensammlung&#8221;, die Partei DIE LINKE von einem <strong>&#8220;Datenmonster</strong>&#8220;. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen kündigte rasch eine Überprüfung des Vorhabens an. Im Juli <a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/kosten-hohe-kosten-elena-das-leben/" target="_blank">mischte sich</a> dann Kabinettskollege und Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle ein: Vor allem die Kosten von ELENA seien unverhältnismäßig, ließ er verlauten. Am liebsten würde er die Speicherung deswegen <strong>auf unbestimmte Zeit aussetzen.</strong></p>
<p>Brüderle wurde erhört, der Start des Projekts soeben von der Koalition um ganze zwei Jahre <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,730127,00.html" target="_blank">verschoben</a>. Phase 2, also die Datenübermittlung an die Behörden, beginne nun erst ab dem <strong>1.1.2014</strong>. Offizieller Grund seien die von Brüderle monierten <strong>hohen Kosten</strong> für Behörden, aber auch erhebliche Belastungen für den Mittelstand. Erleben wir nun vielleicht Elenas <strong>Tod auf Raten</strong>? Die Datenmeldungen durch die Arbeitgeber scheinen indessen weiter zu laufen. Spiegel Online äußerte die Vermutung, dass alle bisher gemeldeten Daten <strong>gelöscht </strong>werden müssten, da man sie aus verfassungsrechtlichen Gründen <strong>nicht auf Vorrat speichern</strong> dürfe, schon gar nicht bis 2014!</p>
<p>Meine Vermutung: <strong>Diese Elena werden wir nie zu Gesicht bekommen.</strong> Und darüber wird keiner, dem nur ein klein wenig am Datenschutz gelegen ist, traurig sein.</p>
<p>Peter</p>
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		<title>Wie geht es weiter beim neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz?</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 14:48:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Über das seit längerem geplante Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes wurde hier erst im Juni 2010 berichtet: Damals veröffentlichte der Bundesinnenminister einen Referentenentwurf, der ihm danach von Gewerkschaften und Datenschützern um die Ohren gehauen wurde. Hauptkritikpunkt: Das Gesetz führe nicht zu mehr sondern zu weniger Datenschutz für die Arbeitnehmer. Bislang verbotene Kontrollmaßnahmen wären künftig erlaubt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über das seit längerem geplante <strong>Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes</strong> wurde hier erst im Juni 2010 <a href="http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/gesetzentwurf-zum-arbeitnehmerdatenschutz-stost-auf-grose-ablehnung/" target="_blank">berichtet</a>: Damals veröffentlichte der Bundesinnenminister einen Referentenentwurf, der ihm danach von Gewerkschaften und Datenschützern <strong>um die Ohren gehauen </strong>wurde. Hauptkritikpunkt: Das Gesetz führe nicht zu mehr sondern <strong>zu weniger Datenschutz für die Arbeitnehmer</strong>. Bislang verbotene Kontrollmaßnahmen wären künftig erlaubt. Auch innerhalb der Koalition kam es zum <strong>Streit</strong>: Die FDP <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,704507,00.html" target="_blank">stellte öffentlich gravierende Mängel fest</a>. Das Ministerium <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmenhttp://www.welt.de/wirtschaft/article9140267/Gesetz-soll-Beschaeftigte-vor-Bespitzelung-schuetzen.html0,1518,704507,00.html" target="_blank">überarbeitete</a> daraufhin den Entwurf. Das Ergebnis: Ende August wurde der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett <a href="http://www.bmi.bund.de/cln_174/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/08/beschaeftigtendatenschutz.html" target="_blank">beschlossen</a>. Der Tenor der Regierung lautete: Mit dem Ergebnis habe man einen &#8220;ausgewogenen Ausgleich&#8221; zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber geschaffen.</p>
<p>Wer nun aber auf positive Reaktionen in der Öffentlichkeit gehofft hat, wurde <strong>ziemlich schnell enttäuscht</strong>: Sowohl <a href="http://www.dgb.de/presse/++co++b6e4bed2-b046-11df-6fd9-00188b4dc422" target="_blank">Gewerkschaften</a> als auch <a href="http://www.bda-online.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_PI04210" target="_blank">Arbeitgeberverbände</a> übertrafen sich gegenseitig<span id="more-3879"></span> in ihrer <strong>Ablehung </strong>des nachgebesserten Entwurfs, wenn auch aus jeweils unterschiedlicher Sichtweise.</p>
<p>Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Entwurf zur Stellungnahme an den <strong>Bundesrat </strong>weitergeleitet. <a href="http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_8538/DE/presse/pm/2010/165-2010.html?__nnn=true" target="_blank">Dieser hat sich vor kurzem damit befasst</a>. Das Ergebnis wird kaum überraschen: Kritik an allen Ecken! Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Dennoch verlangt die Länderkammer <strong>umfangreiche Verbesserungen</strong>,so etwa durch</p>
<ul>
<li>handwerklich bessere und damit auch für Laien verständlichere Bestimmungen,</li>
<li>eine eindeutige Regelung, dass Pausen- und Ruheräume nicht überwacht werden dürfen,</li>
<li>die Festlegung, dass Arbeitgeber personenbezogene Daten, die sie aus anderen mit ihren Arbeitnehmern geschlossenen Verträgen erheben, nicht für Zwecke des Arbeitsverhältnisses verarbeiten und nutzen dürfen,</li>
<li>die Einführung von Regelungen zum Datenschutz im Bereich der Arbeitnehmervertretung; so könnte etwa der Beauftragte für den Datenschutz die Kontrolle der Interessenvertretung wahrnehmen, soweit keine andere Absprache existiert.</li>
</ul>
<p><strong>Und so geht es laut Verfassungsfahrplan weiter</strong>: Die Regierung kann erneut Stellung nehmen, muss es aber nicht. Anschließend wird sie den Entwurf, vermutlich unverändert, in den Bundestag einbringen. Dort wird er beraten und am Ende mit einfacher Mehrheit beschlossen. Der Bundesrat könnte anschließend Einspruch einlegen, dieser würde aber wahrscheinlich vom Bundestag mit absoluter Mehrheit wieder überstimmt werden.</p>
<p>Das Inkraftttreten wird sich also noch hinziehen. Selbst wenn das Gesetzgebungsverfahren endlich ganz durchlaufen ist, <a href="http://www.personalpraxis24.de/startseite/thema-der-woche/archiv-der-themen-der-woche/datenschutz-im-arbeitsleben-regierung-verabschiedet-entwurf-eines-gesetzes-zur-regelung-des-beschaeftigtendatenschutzes/" target="_blank">wurde bereits angedeutet</a>, dass das Gesetz erst rund sechs Monate später in Kraft treten werde. Damit wolle man allen Arbeitgebern Gelegenheit geben, Änderungen in den organisatorischen betrieblichen Abläufen vorzunehmen. <strong>Es könnte also noch mindestens ein knappes Jahr dauern, bis das Gesetz wirksam wird.</strong></p>
<p>Download: Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 25.08.2010  (<a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Entwuerfe/Entwurf_Beschaeftigtendatenschutz.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank">pdf-Datei</a>, 132 kb)</p>
<p>Peter</p>
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		<title>Schlamperei beim Arbeitnehmerdatenschutz in Großunternehmen am schlimmsten</title>
		<link>http://blog.betriebsrat.de/datenschutz/schlamperei-beim-arbeitnehmerdatenschutz-in-grosunternehmen-am-schlimmsten/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Nov 2010 14:00:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerdatenschutzgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsräte]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Behrens]]></category>
		<category><![CDATA[WSI-Institut]]></category>

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		<description><![CDATA[Erschreckende Ergebnisse liefert eine neue Betriebsrätebefragung zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz, die das WSI-Institut der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt hat: Danach berichteten 14% der insgesamt 2.000 befragten Arbeitnehmervertreter über Verstöße des Arbeitgebers beim Arbeitnehmerdatenschutz. Anders ausgedrückt: In jedem siebten Betrieb werden die Datenschutzrechte der dort Beschäftigten mißachtet. Hat man nach den schlimmen Vorfällen bei der Deutschen Bahn, Lidl oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erschreckende Ergebnisse</strong> liefert eine neue Betriebsrätebefragung zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz, die das <a href="http://www.boeckler.de/32014_109814.html" target="_blank">WSI-Institut der Hans-Böckler-Stiftung</a> durchgeführt hat: Danach berichteten 14% der insgesamt 2.000 befragten Arbeitnehmervertreter über Verstöße des Arbeitgebers beim Arbeitnehmerdatenschutz. Anders ausgedrückt: <strong>In jedem siebten Betrieb </strong>werden die Datenschutzrechte der dort Beschäftigten <strong>mißachtet</strong>. Hat man nach den <strong>schlimmen Vorfällen</strong> bei der Deutschen Bahn, Lidl oder Schlecker letztlich noch irgendwie gehofft, dass es sich dabei nur um Einzelfälle gehandelt hat, macht sich nun Ernüchterung breit. <strong>Besonders schlimm geht es in Großunternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten zu</strong>: Hier soll sogar<strong> jedes vierte Unternehmen</strong> <strong>schlampig </strong>mit den ihm anvertrauten Daten umgehen. Ein möglicher Grund dafür: <span id="more-3828"></span>Weil Firmen in dieser Größe grundsätzlich wesentlich mehr Daten erfassen als kleinere Betriebe, könnte auch die Versuchung entsprechend größer sein, Vorschriften zu verletzen, so meint WSI-Forscher Martin Behrens.</p>
<p><strong>Besonders interessant</strong> ist ein anderer Zusammenhang, den das WSI-Institut aufstellt: &#8220;Immer wenn Betriebsräte angeben, dass ihre Mitwirkungsrechte durch das Management behindert, Tarifstandards unterlaufen und das Betriebsklima schlechter geworden sei, steige auch die Wahrscheinlichkeit der Probleme mit dem Datenschutz.&#8221; <strong>Je schlechter die Führung, desto größer die Gefahr des Datenmißbrauchs.</strong> Wichtig: Ein <strong>neues Arbeitnehmerdatenschutzgesetz</strong> befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Kürzlich hat sich deswegen der <strong>Bundesrat </strong>damit befasst. Nach Sichtung des aktuellen Entwurfs <a href="http://www.personalpraxis24.de/aktuelles/?aktuelles_id=190490" target="_blank">forderten die Ländervertreter</a> umfangreiche Verbesserungen. Die Vorlage sei bislang <strong>zu wenig transparent</strong> und arbeite mit <strong>zu vielen unbestimmten Rechtsbegriffen</strong>. Gerade vor dem Hintergrund der neuen Betriebsrätebefragung kann man nur hoffen, dass <strong>die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer in diesem neuen Gesetz wesentlich deutlicher gewichtet werden</strong>.</p>
<p>Frühzeitig und umfassend informieren: <a href="http://www.ifb.de/ifb/seminare/thema/besserer-schutz-vor-unerlaubter-Ueberwachung:-das-neue-beschaeftigtendatenschutzgesetz-*-572.html" target="_blank">Seminarempfehlung</a> zum geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz</p>
<p>Peter</p>
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