Wieder keine Einigung konnte im Bundestag über die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns bzw. einer allgemeinen Lohnuntergrenze erzielt werden. Bei den Beratungen ging es aktuell um zwei Anträge von SPD und Linken. Nachdem auch in Deutschland am 1. Mai 2011 die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit eingetreten ist, befürchtetdie Opposition weitere negative Entwicklungen im Hinblick auf Löhne und Gehälter. Die Angst vor Lohndumping sei in der Bevölkerung weit verbreitet, Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt sollen verhindert werden.
Jedoch: Die Regierung lehnt flächendeckende Mindestlöhne auch weiterhin ab. Zwar könnten sich durchaus Probleme aus der nun eingetretenen Arbeitnehmerfreizügigkeit ergeben, dennoch seien die Chancen größer als die Risiken, so der Unionsabgeordnete Karl Schiewerling vor dem Bundestag. Er verwies darauf, dass man “nicht untätig” gewesen sei und diverse Branchenmindestlöhne aufgestellt habe, so zuletzt in der Zeitarbeit.
“Das Kind fällt in den Brunnen und (weiterlesen …)
Noch großzügiger soll sie werden, die ab 1.1.2012 geplante Familienpflegezeit von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Die grundsätzliche Idee dahinter: Arbeitnehmer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, sollen bis zu zwei Jahre ihre Arbeitszeit auf die Hälfte reduzieren dürfen, und das bei dreivierteltem Gehalt. Anschließend sollen sie wieder Vollzeit in den Betrieb zurück und den gleichen Zeitraum wie in der ersten Phase arbeiten, ebenfalls für ein dreivierteltes Gehalt. Also erst weniger arbeiten und mehr kriegen, dann mehr arbeiten und dafür weniger kriegen. Theoretisch und rechnerisch geht es auf! Im Juli 2010 berichteten wir ausführlich darüber.
Nun soll sich die Bundesregierung auf Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzes geeinigt haben. Zwei Neuerungen werden gemeldet: (weiterlesen …)
Wie auf einem Basar fühlte sich FDP-Generalsekretär Christian Lindner angesichts der derzeitigen Verhandlungssituation im Vermittlungsausschuss zur Hartz IV-Reform. Ganz unrecht hat er dabei nicht. Es sind schon eine Menge Programmpunkte, die da gerade in verschiedenen Paketen miteinander verschnürt werden sollen: Regelsätze, Bildungsleistungen für Kinder, Mindestlohn, Leiharbeit. Wie kann das alles letzlich vernünftig zusammengepackt werden, bedenkt man die zum Teil kontroversen Standpunkte der beteiligten Parteien?
Zum wiederholten Male trafen sich gestern abend die Mitglieder des Vermittlungsausschusses. Über sechs Stunden wurde verhandelt, wobei “gestritten” vermutlich zutreffender sein dürfte. In den anschließenden Stellungnahmen der Politiker hörte sich dann wie immer alles recht wohlfeil an. Die Verhandlungsführerin der Bundesregierung, Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), sprach von einem „gemeinsamen großen Schritt”, den man gemacht habe. Wir wissen Bescheid: Redet sie so, dann geht es mit Sicherheit um ihr absolutes Lieblingsthema, (weiterlesen …)
Mit dem Versprechen „mehr Netto vom Brutto“ ist die FDP in den letzten Bundestagswahlkampf gestartet. Eines der wichtigsten Ziele der Liberalen war es, die Arbeitnehmer zu entlasten: Sie sollten mehr Geld für ihren privaten Konsum in der Tasche haben. Nun sind Westerwelle, Brüderle, Rösler und Co. schon eineinhalb Jahre an der Macht, doch mehr Geld finden die Arbeitnehmer keineswegs in ihrem Portmonee. Genau das Gegenteil zeigt sich gerade bei der Januar-Gehaltsabrechnung: (weiterlesen …)
Am 19. Januar fand ein neues Treffen im Vermittlungsausschuss zur Hartz IV-Reform statt. Während wir letzte Woche noch attestierten, dass hier gehörig Sand im Getriebe ist, müssen wir nun unsere Ferndiagnose leider erweitern. Denn: Der Karren steckt offensichtlich im parteipolitischen Morast fest.
Schon im Vorfeld waren die Zeichen uneinheitlich. Beim letzten Treffen am 7. Januar wurde von hartem Ton und einer angespannten Situation berichtet. Beide Seiten zeigten sich unbeweglich. Lediglich beim Bildungspaket für Kinder seien Fortschritte feststellbar gewesen. Kurz nach dem Treffen legte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen dann nach: Eine nochmalige Berechnung der Regelsätze, wie von der Opposition gefordert, lehne sie ab. Eine Erhöhung würde diese nicht verfassungsfesterer machen, sondern lediglich den Bund mehr kosten.
Dann plötzlich Rauchzeichen (weiterlesen …)
Am Freitag findet, wie schon vor Weihnachten hier im Betriebsrat Blog berichtet, die nächste Verhandlungsrunde des Vermittlungsauschusses in Sachen “Hartz IV” statt. Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 verlangt, dass bis Ende 2010 eine Neuregelung von Hartz IV getroffen werden muss. Konkret geht es um die Berechnungsmethoden, nach denen auch der monatliche Regelsatz für das Arbeitslosengeld II festgesetzt wird. Zuletzt lag dieser bei 359 Euro im Monat. Die Koalition wollte ihn um fünf auf 364 Euro erhöhen, garniert um ein sog. Bildungspaket für die Kinder von Bedürftigen. Der Bundesrat lehnte dies ab. Grund: Die SPD hält die neuen Regelungen immer noch für verfassungswidrig, so SPD-Vize Manuela Schwesig im Bild-Interview. Nun ist der Vermittlungsausschuss gefragt, der die Aufgabe hat, einen Kompromiss zu finden, der am Ende verabschiedet werden kann.
Der Verhandlungspoker hat begonnen. (weiterlesen …)
Wagemutige Pläne im Steuerrecht: Der Pauschalbetrag für Werbungskosten, den jeder Arbeitnehmer bei seiner Einkommenssteuererklärung ohne weiteren Nachweis geltend machen kann, soll nach den Plänen der Bundesregierung möglichst bald von 920 auf 1.000 Euro pro Jahr steigen. Diese Aktion ist Teil des großen Plans “Unsere Steuererklärung soll einfacher werden“. FDP-Finanzexperte Volker Wissing spricht von einem “Durchbruch in der Steuerpolitik”.
Ein Durchbruch, was ist da los? Wieder mal verstehen wir nur Bahnhof! Sollte die Steuererklärung denn irgendwann nicht mal sogar auf einen Bierdeckel passen? Was bitte wird einfacher, wenn eine Pauschale minimal erhöht wird? Bis vor ein paar Jahren lag dieser Betrag sogar noch bei (weiterlesen …)
Nein, Elena ist keine Frau und für die erwähnte Verspätung kann sie nichts. Das gleich mal vorweg. Elena ist die knuffige Abkürzung eines Projekts mit dem sperrigen Namen “Elektronischer Entgeltnachweis”. Danach sind Arbeitgeber seit Januar 2010 gesetzlich dazu verpflichtet, monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an eine Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. Behörden wie zum Beispiel Wohngeld- oder Arbeitslosengeldstellen sollten nach den ursprünglichen Plänen der Koalition diesen Speicher ab Januar 2012 anzapfen, um mit Hilfe der dort versammelten Daten zukünftig ihre Bescheide zu erstellen. Dadurch wären Millionen von Bescheinigungen, die bislang von Arbeitgebern in Papierform ausgestellt werden müssen, überflüssig. (weiterlesen …)
Seit langem liegen sie einem schon in den Ohren, um in ihrem monotonen Singsang von zukünftigen fachkräftearmen Zeiten zu klagen, auf die unsere schwer exportüberlastige Wirtschaftsnation zusteuert. “Dramatisch” sei die Lücke, die sich da auftun würde, so Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). Einen Haufen Geld würde uns der Mangel kosten, allein letztes Jahr hätten fehlende Arbeitskräfte zu sog. Wohlstandsverlusten in Höhe von 15 Milliarden Euro geführt. Wohlstandsverluste – was für ein unsinniges Wort ist das denn schon wieder? Das Thema ist mittlerweile Chefsache, die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen im Köcher. Das Ungemach stehe schon vor der Tür: Hier würden zehntausende Ingenieure fehlen und dort Auszubildende. So so. Wenn man etwas nur oft genug vorgesetzt bekommt, dann glaubt man es irgendwann auch. Denn wenn alle darüber schreiben, so auch dieser Blog kürzlich, dann muss es ja stimmen.
Ein Riss in dieser gewaltigen Kampagnenwand tauchte auf, als (weiterlesen …)
Über das seit längerem geplante Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes wurde hier erst im Juni 2010 berichtet: Damals veröffentlichte der Bundesinnenminister einen Referentenentwurf, der ihm danach von Gewerkschaften und Datenschützern um die Ohren gehauen wurde. Hauptkritikpunkt: Das Gesetz führe nicht zu mehr sondern zu weniger Datenschutz für die Arbeitnehmer. Bislang verbotene Kontrollmaßnahmen wären künftig erlaubt. Auch innerhalb der Koalition kam es zum Streit: Die FDP stellte öffentlich gravierende Mängel fest. Das Ministerium überarbeitete daraufhin den Entwurf. Das Ergebnis: Ende August wurde der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Der Tenor der Regierung lautete: Mit dem Ergebnis habe man einen “ausgewogenen Ausgleich” zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber geschaffen.
Wer nun aber auf positive Reaktionen in der Öffentlichkeit gehofft hat, wurde ziemlich schnell enttäuscht: Sowohl Gewerkschaften als auch Arbeitgeberverbände übertrafen sich gegenseitig (weiterlesen …)
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