Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sprach das Schlusswort: Nachdem schon Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Berlin die Tariffähigkeit der CGZP-Gewerkschaft ablehnten, bestätigten die Bundesrichter nun vergangene Woche die Entscheidungen der Vorinstanzen (BAG, Beschluss vom 14.12.2010 – 1 ABR 19/10). Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagentur CGZP ist nicht tariffähig. Über beide Beschlüsse berichtete der Betriebsrat Blog bereits sehr ausführlich hier (1. Instanz) und hier (2. Instanz).
Diese Entscheidung hat massive Folgen:
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Positive Nachrichten bringt die neueste Studie der GfK Geomarketing: Danach haben die Deutschen 2011 rund 500,- € mehr für den privaten Konsum zur Verfügung. Grund dafür ist die gute Arbeitsmarktsituation nach dem Ende der Wirtschaftskrise. Allerdings wird durch die Inflation ein Teil des Zuwachses auch wieder aufgefressen.
Im Schnitt können die Bundesbürger im kommenden Jahr
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Rechtzeitig zum Beginn der Adventszeit hat sich Deutschland in ein Winter-Wunder-Land verwandelt. Überall rieseln die Schneeflocken herab und die Menschen wärmen sich mit einem heißen Glühwein in der Hand auf den Christkindelsmärkten: Da kommt echte Weihnachtsvorfreude auf!
Wäre da nur nicht der tägliche Weg zum Arbeitsplatz: Die romantsche Winterstimmung verwandelt sich dann schnell in ein furchtbares Schneechaos. Der Arbeitnehmer muss nämlich bei jedem Wetter zur Arbeit erscheinen: Er trägt das „Wegerisiko“. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer dafür zu sorgen hat, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Er muss
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Sie sind sicherlich gespannt was jetzt kommt. Ich garantiere Ihnen, dass Sie mit der Antwort nicht gerechnet haben: Die Rede ist vom Nikolaus bzw. Weihnachtsmann.
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Dies ist eine zentrale Forderung von Prof. Dr. Gregor Thüsing (Uni Bonn), Vorstandsmitglied des Deutschen Juristentages.
Nach Meinung des Wissenschaftlers ist das deutsche Arbeitsrecht veraltet. Unsere arbeitsrechtlichen Gesetze passen nicht mehr in die moderne Gesellschaft. Grund dafür ist, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse wie z.B. Zeitarbeit, befristete Stellen und Teilzeitarbeitsplätze immer weiter zunehmen.
Hierauf muss der Gesetzgeber reagieren. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass Arbeitnehmer von ihrem Verdienst auch leben können. Die wirtschaftlichen
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Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit habe ich Sie wieder gesehen: kleine Menschen, die mit großen, gespannten Augen am Straßenrand standen und riesige Schultüten fest umklammert hielten. Die Ferienzeit ist damit auch endgültig vorbei – jetzt hat in allen Bundesländern die Schule wieder begonnen. Doch nicht alle Arbeitnehmer konnten sich im Urlaub gut erholen – hatte man ein krankes Kind zu Hause, hielt sich das Urlaubsvergnügen in Grenzen. Aber wie sieht es in diesen Fällen mit dem Urlaubsanspruch aus? Ist der Urlaubsanspruch dann erloschen? Oder werden diese Tage auf dem Urlaubskonto „gutgeschrieben“?
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Dass Geld allein nicht glücklich macht, ist eine alte Volksweisheit. Ebenso weiß aber auch jeder, außer vielleicht ein paar Ordensleuten, dass es ohne Geld schwierig ist das Lebensglück zu finden.
Eine aktuelle Studie der US-amerikanischen Universität Princeton hat ergeben, dass der Mensch Geld zum Glücklichsein braucht – allerdings „nur“ in gewissen Maßen.
Mit der Höhe des Einkommens nimmt auch das Glücksgefühl zu. Menschen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von ca. 5.000,- € sind laut der Untersuchung am glücklichsten. Alles, was die 60.000,- € im Jahr übersteigt,
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Nach der Flaute der vergangenen Monate ist die Wirtschaft in Deutschland wieder richtig in Schwung gekommen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) spricht von einem „Aufschwung XL“. Ökonomen reden bereits von einem „kleinen Wirtschaftswunder“ und erwarten, dass Deutschland zum Wachstumsmotor Europas wird, berichtet die Welt.
Das Positive für die Arbeitnehmer: Nach Meinung der Volkswirte ergeben sich Dank der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt endlich Spielräume, um die Löhne deutlich
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Eine Altenpflegerin sollte nach dem Willen Ihres Arbeitgebers auf das ihr vertraglich geschuldete 13. Monatsgehalt verzichten. In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten müsse der Arbeitgeber sparen. Deshalb lud er die angestellte Altenpflegerin zu einem Einzelgespräch in das Büro des Personalleiters ein. Die Altenpflegerin erklärte, dass sie nur zusammen mit ihren Kolleginnen über die Verminderung des 13. Gehalts verhandeln werde und nicht alleine. Dies lehnte der Personalleiter ab und erteilte ihr eine Abmahnung. Da auch Gespräche mit dem Arbeitgeber zu den arbeitsvertraglichen Pflichten gehören würden und sie diese
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Wer kennt sie nicht, die folgende Klausel im Arbeitsvertrag?:
„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Höhe seines Gehalts vertraulich zu behandeln und im Interesse des Betriebsfriedens nicht mit Kollegen darüber zu sprechen.“
Ein Arbeitnehmer, der trotzdem mit seinen Kollegen über die Höhe seines Gehalts gesprochen hatte, wurde abgemahnt. Er verlangte die Entfernung dieser Abmahnung aus seiner Personalakte. Der Arbeitgeber weigerte sich, weil er wegen der Gehaltsgespräche den Betriebsfrieden gefährdet sieht. Genau deshalb habe er ja die obige Klausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen und so die Meinungsfreiheit seiner Mitarbeiter eingeschränkt.
Irrtum! Die Verbotsklausel ist rechtswidrig und damit nichtig
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