Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 05.09.2011, 5 Sa 152/11) entschieden. In diesem Kündigungsstreit ging es um eine 52 Jahre alte Maschinenbedienerin. Ihr gegenüber war eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen worden. Denn: Sie hatte zwischen 2001 und 2009 an insgesamt 358 Arbeitstagen krankheitsbedingt gefehlt. Gegen diese Kündigung wehrte sich die Arbeitnehmerin. Sie war der Meinung, die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt. Aufgrund ihrer krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Vergangenheit kann keine negative Gesundheitsprognose getroffen werden, da die Ursachen dafür behoben sind.
Ähnlich sahen das auch die Richter. Wichtigste Voraussetzung einer krankheitsbedingten Kündigung ist die negative Gesundheitsprognose. Das heißt, die Kündigung ist nur gerechtfertigt, wenn (weiterlesen …)
Wer seinen Chef “Wichser” nennt, muss nicht zwingend mit einer Kündigung rechnen. Das entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18.08.2011, 2 Sa 232/11). Dort hieß es, dass auch bei grober Beleidigung eines Vorgesetzten eine vorherige Abmahnung sinnvoll erscheint. Sie ist dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass sie ihre Wirkung auf den Mitarbeiter nicht verfehlt und sich daher der Vorfall auch nicht wiederholen wird, so das Urteil.
Der „freundliche“ Mitarbeiter hatte nach einer Krankmeldung eine telefonische Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten. Dabei sagte er unter anderem: “Wenn Sie schlechte Laune haben, dann wichsen Sie mich nicht von der Seite an.” Er legte den Hörer auf und sagte anschließend im Beisein von Mitarbeiterinnen des Vorgesetzten einen Satz, der wiederum mit dem Begriff “Wichser” begann, nämlich: “Der Wichser, er hat sie doch nicht mehr alle”. Kurz darauf erhielt er die Kündigung. (weiterlesen …)
Einrichtungen der katholischen Kirche dürfen Angestellten fristlos kündigen, wenn diese den Papst beleidigen. Das hat aktuell das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 21.10.2011, L 12 AL 2879/09).
Ein bei der Caritas beschäftigter Krankenpfleger hatte im Internet unter einem Pseudonym den Papst diffamierende, von ihm selbst jedoch als Satire bezeichnete Texte veröffentlicht. Nach Bekanntwerden der Autorenschaft drohte der Arbeitgeber eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung an, schloss aber letztlich
mit dem klagenden Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag. Arbeitslosengeld wurde dem Krankenpfleger erst nach Ablauf der zwölfwöchigen Sperrzeit bewilligt.
Die Kündigung war rechtens, so die Richter des Landessozialgerichts Baden-Württemberg. Denn: (weiterlesen …)
Sein ungewöhnliches Hobby ist einem Polizisten nun arbeitsrechtlich zum Verhängnis geworden: Da er in seiner Freizeit die Partydroge “Liquid Ecstasy“ in nicht unerheblicher Menge hergestellt hatte, wurde er fristgemäß gekündigt. Und zwar wirksam, wie das LAG Berlin-Brandenburg mit einem am 07.11.2011 bekannt-gegebenen Urteil (Az: 19 Sa 1075/11) bestätigte.
Der Polizeiangestellte wurde vom Land Berlin seit 2001 als Wachpolizist im Objektschutz beschäftigt. Er versah seinen Dienst in Polizeiuniform und mit Dienstwaffe. Als die Staatsanwaltschaft gegen den Polizisten Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben hatte, kündigte ihm das Land Berlin fristgemäß. Der Polizeiangestellte, der inzwischen zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, stritt die Tat nicht ab. Die Kündigung hielt er allerdings für unberechtigt – und wehrte sich dagegen vor dem Arbeitsgericht mit dem Argument, (weiterlesen …)
Wie unangenehm: Der Verkäufer eines Elektrogroßhandels in Krefeld soll in der Damentoilette seines Betriebes heimlich eine Minikamera installiert haben. Die Folge: Sein Chef setzte ihn postwendend vor die Tür! Nun erstritt sich der Gefeuerte vor dem Krefelder Arbeitsgericht die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis (4 Ca 1456/11). Was von dem gerichtlichen Vergleich bleibt, ist ein leicht schaler Beigeschmack. Das dürfte auch der Lebensgefährtin des 33-jährigen Verkäufers so gehen – diese arbeitet nämlich auch in dem Betrieb.
Ausgangspunkt des Streites war eine Minikamera, die Mitarbeiterinnen des Betriebs in ihrem WC direkt vor der Toilettenschüssel unter dem Waschbecken entdeckt hatten. (weiterlesen …)
Nimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen – muss aber nicht, so das Ergebnis einer Kammerverhandlung am 8. Septemer 2011 vor dem Krefelder Arbeitsgericht (Az.: 1 Ca 960/11).
Was war geschehen? Der Kläger, der seit 18 Jahren bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt war, beantragte Mitte März bei seinem Vorgesetzten fünf Tage Resturlaub aus 2010 für den Zeitraum vom 31. März bis zum 6. April 2011. Der Vorgesetzte lehnte dies wegen der Langzeiterkrankung zweier Arbeitskollegen und des entsprechenden Arbeitsanfalls ab und bot an, bei der Personalabteilung wegen einer ausnahmsweisen Übertragung des Resturlaubs über den 31. März 2011 hinaus nachzufragen. Nachdem der Kläger wegen dieser Übertragung noch an weiteren drei Tagen nachgehakt hatte, teilte ihm am 30. März 2011 sein Vorgesetzter mit, dass eine Übertragung nicht in Betracht komme. Das wollte der Kläger so nicht hinnehmen und blieb in der Zeit vom 31. März bis zum 6. April 2011 eigenmächtig der Arbeit fern.
Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm fristlos wegen eigenmächtiger Selbstbeurlaubung. (weiterlesen …)
Alle wissen es, die Medien warnen verstärkt davor (auch wir, z.B. hier, hier und hier!) und abgesehen davon sagt es einem eigentlich schon der gesunde Menschenverstand – und doch passiert es immer wieder, dass Arbeitnehmer über Facebook & Co stolpern. Wie jüngst eine Auszubildende, die sich erst krank meldete und dann Urlaub und Party machte. Dummerweise hatte sie nicht damit gerechnet, dass auch ihr Arbeitgeber hin und wieder mal auf Facebook vorbeischaut. Und so hinterließ die Auszubildende, während sie krankgeschrieben war, gleich mehrere Nachrichten, die ihren Urlaub dokumentierten. Was mit viel Spaß für die Auszubildende begann, endete letztlich mit viel Ärger vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (Az: 7 Ca 2591/11). (weiterlesen …)
So kam auch das Ergebnis eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (vom 9.6.2011, AZ: 5 Sa 509/10) zustande: Eine psychische Erkrankung ist nicht gleichzusetzen mit Schuldunfähigkeit und schützt nicht vor Kündigung.
Ein Arbeitnehmer war als Sachbearbeiter beschäftigt. Seit der Trennung von seiner Familie befand er sich kurzfristig in ambulanter psychologischer Behandlung und war aufgrund eines psychischen Zusammenbruchs auch danach noch einige Zeit arbeitsunfähig. Wieder zurück im Büro konnte er es nicht unterlassen, fortlaufend anzügliche Bemerkungen gegenüber seinen Kolleginnen zu machen. Unter anderem beleidigte er eine Vorgesetzte und weitere Arbeitnehmerinnen mit den Worten (weiterlesen …)
Erst abgeworben und dann gefeuert: Eigentlich ist es völlig normal, dass jemand seine langjährige Lebensgefährtin heiratet. Für einen deutschen Ingenieur jedoch hatte das unangenehme Folgen, denn seine Frau ist Chinesin. Er erhielt von seinem Arbeitgeber die Kündigung, da dieser in der Dame ein Sicherheitsrisiko für das Unternehmen sah. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschied nun: der Rausschmiss ist sittenwidrig!
Zur Vorgeschichte: der heute 47-jährige Ingenieur war seit 2006 als Leiharbeiter in einem Unternehmen eingesetzt, welches unter anderem auch die Bundeswehr belieferte. Bereits während dieser Zeit besuchte er regelmäßig seine Lebensgefährtin in China. Sämtliche Besuche fanden in Abstimmung mit der zuständigen Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens statt, die zu keiner Zeit Bedenken äußerte. Vielmehr bot der Arbeitgeber dem Ingenieur Ende 2009 – in Kenntnis der bevorstehenden Hochzeit – sogar eine Festanstellung an. Da die Hochzeit für Dezember 2009 geplant war, einigte man sich auf den Beginn der Festanstellung ab Februar 2010.
Doch die Freunde darüber hielt nicht lange an. Bereits im März 2010 stellte das Unternehmen den Ingenieur plötzlich frei. (weiterlesen …)
So kann’s gehen: Ein Chef kündigt einer Mitarbeiterin. Sein Kündigungsschreiben schließt mit etwas Fremdartigem, das einer Unterschrift nicht ansatzweise ähnlich sieht. Hier der Versuch einer Beschreibung (es macht viel Spaß, dies mit einem Stift nachzuzeichnen: “Zwei Zeichen mit ca. 1 cm Abstand, das 2. Zeichen wird erkennbar neu angesetzt, beide Zeichen ähneln sich. Die Zeichen bestehen aus einem von links nach rechts führenden Bogen in der Waagerechten mit einem anschließenden senkrechten Strich, der beim ersten Zeichen mit einem Aufwärtshaken nach rechts und beim zweiten Zeichen mit einem Aufwärtshaken nach links endet. In der Mitte oben zwischen den beiden Zeichen findet sich ein Punkt.”
Die Mitarbeiterin, die dieses graphologische Kunstwerk erhielt, wehrte sich und ging vor das Arbeitsgericht. Das Hessische Landesarbeitsgericht erklärte nun die Kündigung auch zweitinstanzlich (weiterlesen …)
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