Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für Arbeitnehmer zukünftig steuerfrei sein. Das gilt auch für die Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten wie Smartphones oder Tablets (Bundestag, Pressemitteilung vom 29.2.2012). Der Finanzausschuss hat am 29.2.2012 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, die in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung. Darüber hinaus soll die Gesetzesänderung die Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern.
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