Auf Grund der närrischen Zeit erfolgt der folgende Blog-Beitrag in Reimform – nach alter Fastnachts-Tradition
In Worms, der Stadt der Nibelungen,
Wurde schon so manches Lied gesungen.
Doch was in letzter Zeit geschah,
Das war wirklich sonderbar.
So hört nun folgende Geschichte,
Die ich Euch nun hier berichte.
Trinkgeld sammeln das ist fein
Und muss nicht nur beim Kellnern sein.
Nein auch an der Schwimmbadkasse,
Macht sich gut ne Kaffeetasse,
In die ein Kunde dann und wann
Kleingeld legt – sofern er´s kann.
Vier Kassiererinnen dachten das auch
Und machten deshalb davon Gebrauch
Und im ganzen letzten Jahr
Sammelten sie über 30 Euro fürwahr.
Der Arbeitgeber fand das nicht nett
Und dachte denen gebe ich´s fett!
Zu seiner eigenen Befriedigung
Entließ er alle durch Kündigung.
Doch bot er den Damen statt dessen an
Für weniger Geld zu putzen dann und wann.
Die vier Frauen waren aufgebracht:
An so etwas hatten sie nicht gedacht.
Sie klagten schnell vorm Arbeitsgericht
Und waren auf ihr Recht erpicht.
In Mainz am Rhein wurde prozessiert
Und folgendes ist dort passiert.
Der Arbeitgeber wandelte um
Die Kündigung in eine Abmahnung.
Die Gescholtenen dürfen ihren Job behalten,
Jedoch bleibt es nicht ganz beim Alten.
An einer Kasse sitzen sie zwar weiter,
Allein das macht die vier schon heiter.
Um das Schwimmbad ist es aber geschehen,
Im Tierpark müssen sie nun an die Kasse gehen.
Und die Moral von der Geschicht`,
Sammle ohne willigen Arbeitgeber Trinkgeld nicht.
Thomas
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Hallo Thomas,
gut verpackt – aber irgendwie bleibt mir in letzter Zeit bei den Kündigungsgründen immer öfter die Luft weg …. Stromdiebstahl beim Privathandy laden, Frikadellen, Maultaschen, Leergutbons …….. da leuchtet Mannheim mit dem gegenläufigen Urteil „Kinderbett“, dass jetzt auch vom Landesarbeitsgericht Stuttgart so gesehen wurde …. Aber wer glaubt das unser Gesetzgeber wirklich bei diesem Thema aktiv wird?
Viele Grüße
Jürgen
Kommentar von: Jürgen – am 16. Februar 2010 um 13:53