Alle reden im Moment über Europa… und das ist auch gut so! Warum? Ganz einfach: Weil ein Großteil unserer deutschen Gesetze auf europäischen Vorgaben beruht.
Und das gilt nicht nur für unseren privaten Alltag, sondern gerade auch im Arbeitsrecht: So hat die EU gerade die Arbeitszeitrichtlinie reformiert, welche die Höchstgrenze der Arbeitszeit in den EU-Staaten bestimmt. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beruht auf einer Vorgabe aus Brüssel. Und für Betriebsräte ist heute ein besonderer Tag! Warum? Weil heute am 5. Juni die neue Richtlinie für den Europäischen Betriebsrat (EBR) in Kraft tritt. Diese verbessert die Stellung des EBR: So ermöglicht sie eine bessere Abstimmung der Arbeitnehmerbeteiligung auf europäischer und nationaler Ebene, der EBR erhält das Recht zu Neuverhandlungen bei Strukturänderungen im Unternehmen, Gewerkschaften wird eine stärkere Rolle eingeräumt und die Situation bei der EBR Gründung wird verbessert.
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Thomas
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