Am letzten Freitag hat der Bundestag beschlossen den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab kommenden Januar von derzeit 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent abzusenken. Zusätzlich wird der Beitragssatz befristet bis zum 30.06.2010 sogar auf 2,8 Prozent abgesenkt.
Im Jahr 2006 betrug der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung noch 6,5 Prozent. Damit wird der Beitragssatz zum nächsten Ersten mehr als halbiert.
Am Dienstag dieser Woche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kürzung der Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) für verfassungswidrig erklärt. Somit gilt die alte Pendlerpauschale von 0,30 € wieder ab dem ersten Kilometer und das sogar rückwirkend!
Bleibt zu hoffen, dass die Arbeitnehmer dadurch ein bisschen mehr netto in der Tasche haben.
Thomas
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