Der EU-Kommission ist das AGG zu lasch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz setze die EU-Vorgaben gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz unzureichend um. Sozialkommissar Vladimir Spidla hat in einem Schreiben die Bundesregierung zur Nachbesserung aufgefordert, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Kritikpunkte der EU sind v.a., dass der Diskriminierungsschutz nicht bei Kündigungen gelte und Arbeitgeber nur dann haften, wenn sie schuldhaft gehandelt haben. Dies sei europarechtswidrig.
Das AGG war schon im Gesetzgebungsverfahren umstritten gewesen. Auf Drängen von Unionspolitikern wurde der anfangs geplante Schutz deutlich reduziert. ?Bei einigen Punkten war danach klar, dass sie europarechtswidrig sind?, so der Arbeitrechtler Gregor Thüsing in der SZ.
Die Bundesregierung möchte den Diskriminierungsschutz nicht nachbessern. Die EU-Kommission erwartet eine Antwort innerhalb von zwei Monaten, ansonsten werde das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
ßbrigens befindet sich Deutschland in guter Gesellschaft. Neben Deutschland geht die Kommission wegen der unzureichenden Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie gegen 13 weitere Mitgliedstaaten der EU vor, u.a. gegen Italien, Irland und Schweden.
Andrea
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