Dieses Thema ist zwar offtopic (was bedeutet, das es nicht so recht hierher gehört), aber möglicherweise für sehr viele Leserinnen und Leser extrem relevant. Wer seit Ende 2004 einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat, kann unter Umständen Gebühren, die er dafür zahlen musste, von seiner Bank zurückfordern. Grund sind zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.10.2014, in denen nun die wichtige Frage der Verjährung geklärt wurde.
In einem dieser Fälle schloss ein Kunde bei einer Bank mehrere Verbraucherkreditverträge ab. Für jeden einzelnen bezahlte er an das Kreditinstitut eine „Bearbeitungsgebühr inklusive Auszahlungs- und Bereitstellungsentgelt„. Insgesamt fielen so über 2.000 Euro an. Diese forderte er zurück. Die Bank hielt die Forderung zum Teil für verjährt. Zu Unrecht, meint der BGH. Bereits im Mai diesen Jahres entschied er, dass die Bearbeitung von Krediten keine Dienstleistung sei, für die eine Bank extra Geld verlangen dürfe. In den beiden Urteilen vom Oktober 2014 ging es nun um die Verjährung der Ansprüche.
Bislang war unklar, wann die Verjährung der Rückforderung beginnt. Nach Ansicht der Bundesrichter läuft diese nicht mit Auszahlung des Kredits an, sondern erst Ende 2011! Denn: Wegen der unsicheren Rechtslage war eine Klageerhebung unzumutbar und der Lauf der Verjährung somit gehemmt!
Konkret bedeutet das: Die Verjährung beträgt bei solchen Forderungen normalerweise drei Jahre. Diese Verjährung war für ältere Forderungen bis Ende 2011 gehemmt. Für diese älteren Forderungen gilt somit die normale 10jährige Verjährung, weshalb für alle Kredite, die nach dem 29. Oktober 2004 ausgezahlt wurden, derartige Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können.
Bei wem der Kredit im November 2004 ausgezahlt wurde, bei dem ist nun absolute Eile geboten. Sehr wichtig: Die 10-jährige Verjährungsfrist läuft taggenau ab. Die Erstattung einer am 01.11.2004 gezahlten Gebühr kann nur durchgesetzt werden, wenn bis spätestens 01.11.2014 ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird. Für Auszahlungstermine danach gilt das entsprechend. Man sollte also keine Zeit verlieren und seine Unterlagen zügig überprüfen.
Viele weitere Infos und wie man genau vorgeht sowie Musterschreiben gibt es auf dieser Seite der Stiftung Warentest.
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