Wenn ein Betrieb eine bestimmte Größe erreicht hat, dann schreibt das Gesetz vor, dass Betriebsratsmitglieder von ihrer Arbeit zugunsten des Amtes freizustellen sind. Bei der Berechnung wird auf die Anzahl der Beschäftigten abgestellt. So ist zum Beispiel nach § 38 Betriebsverfassungsgesetz in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied freizustellen. Die genaue Zahl der Freistellungen steigt mit zunehmender Mitarbeiterzahl weiter an.
Eine neue Untersuchung, bei der Geschäftsführer und Betriebsräte aus Betrieben mit 20 bis 500 Mitarbeitern befragt wurden, stellte fest, dass Freistellungen in der Praxis wesentlich flexibler gehandhabt werden, als man das vermutet. Besonders interessant: Je besser die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung eingestuft wird, desto häufiger wird von Seiten des Arbeitgebers auf die Einhaltung des gesetzlichen Schwellenwertes verzichtet. Die positive Folge: In 17 Prozent der Betriebe zwischen 150 und 200 Mitarbeitern ist bereits ein Betriebsratsmitglied vollständig von seiner Arbeit freigestellt, obwohl das vom Gesetz überhaupt nicht gefordert wird.
Folgende Grafik veranschaulicht den Grad der Freistellung nach Betriebsgröße:
Von Betriebsräten, die freigestellt werden, wird in jeglicher Hinsicht mehr erwartet! Alle Seiten beobachten nun genau, wie man sich verhält. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine Weiterbildung hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen der Freistellung sowie, fast noch wichtiger, der Steigerung der sozialen Kompetenz zu empfehlen.
Peter
Bildquelle: Hans-Böckler-Stiftung
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Hallo, möchte gerne wissen, ob ich trotz Krankenschein an BR-Sitzungen und Gesprächen teilnehmen darf (meine Arbeit im Büro kann ich bedingt durch einen Sehnenscheidenentzündung z. Zt. nicht erledigen). Schon mal Danke für eure Antworten.
Kommentar von: MStern – am 24. Februar 2013 um 20:38
Hallo MStern, für Fragen dieser Art empfehlen wir dir wärmstens unser Forum für Betriebsräte:
http://www.betriebsrat.de/portal/forum.html
Viele Grüße
Peter
Kommentar von: Peter – am 24. Februar 2013 um 21:01