Ohne die Beiziehung der Arbeitsgerichte ging gar nichts: Jetzt aber steht eine Regelung über das Zutrittsrecht der Gewerkschaft ver.di in Lidl-Filialen. Das ist zumindest ein Achtungserfolg, denn der in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart geschlossene Vergleich gilt nur für die 86 Lidl-Filialen in der Region Kirchheim unter Teck in Baden-Württemberg. Laut ver.di gibt es hier nur eine einzige Filiale mit festem Betriebsrat. Der Vergleich soll aber laut einem Gewerkschaftsvertreter richtungsweisend für ganz Deutschland sein.
Was wurde geregelt? Zwei Vertreter von ver.di dürfen ab sofort zweimal im Monat Filialen des Discounters besuchen. Diese Besuche müssen per Fax drei Werktage im Voraus der regionalen Leitung angekündigt werden. Mit den Mitarbeitern darf während des Besuchs maximal 30 Minuten gesprochen werden, allerdings nur im Verkaufsraum, nicht im Pausenbereich. Führungskräfte dürfen bei den Gesprächen nicht dabei sein.
ver.di-Sekretär Christian Paulowitsch nach der Verhandlung: „Für uns war es wichtig, dass wir einen zuverlässigen Weg finden, um in die Filialen zu kommen.“ Den Fuss in die Tür haben sie nun reinbekommen. Ein mühsamer und steiniger Weg, den ver.di da geht. Die Chance auf mehr Betriebsräte ist dadurch aber gestiegen. Beharrlichkeit zahlt sich nun aus.
- Link zur ver.di-Seite Handel Baden Württemberg
- Link zur Stuttgarter Zeitung „Zutrittsrecht für Verdi genehmigt“
- Lidl-Kampagne von ver.di
Peter
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