Über die Forderung nach einer Frauenquote in deutschen Führungsetagen haben wir bereits berichtet. Das Thema ist noch lange nicht vom Tisch und doch kommt schon wieder etwas Neues: Die „Seniorenquote“, gerne auch „Ü-60-Quote“ genannt. In der Politik gibt es seit geraumer Zeit Pläne, den Unternehmen in Deutschland mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), eine solche aufzuerlegen. Das berichtete unter anderen die „Badische Zeitung“. Danach verlangt der CDU-Politiker Otto Wulff eine Mindestquote für ältere Beschäftigte über 60 Jahre einzuführen. Diese Vereinbarung sollten Geschäftsleitung und Betriebsrat treffen. Damit könne unter anderem der drohende Mangel an qualifizierten Arbeitskräften teilweise abgefedert werden.
Doch kann so eine Seniorenquote gesetzlich verankert werden? Das „Personalmagazin“ hat zu diesem Thema aktuell mit dem Arbeitsrechtler Professor Martin Henssler von der Universität zu Köln gesprochen. Seiner Meinung nach kann die Forderung nach einer Seniorenquote nicht gesetzlich verankert, sondern nur als Aufforderung zu einer freiwilligen Maßnahme verstanden werden. Ähnlich sieht das auch der Politiker Dr. Franz Xaver Kirschner. „Quotenregelungen sind Unsinn“, sagt er. „Unternehmern darf nicht vorgeschrieben werden, wie sie ihren Betrieb zu führen haben oder wen sie einstellen. Um dem drohenden Fachkräftemangel zu begegnen, sind andere Rezepte gefragt.“ Hier betont er unter anderem, dass die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung forciert werden müsse, begleitet von einer Bildungspolitik, die bei den Jüngsten ansetzt.
Die Meinungen gehen auseinander. Mal schauen, wie es im quotenfreudigen Deutschland weiter geht.
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