Betrunken fahren kann den Führerschein kosten. Eine gerechte Strafe für ein unverantwortliches Verhalten. Aber dabei bleibt es oft nicht. Die Folgen sind nicht selten weitreichender und einschneidender als erwartet. Insbesondere für das Berufsleben. Insbesondere für Berufskraftfahrer – sogar wenn sie während ihrer Alkohol-Fahrt gar nicht im Dienst waren: Hier droht nicht nur die Kündigung, sondern auch eine monatelange Sperre vom Arbeitslosengeld.
So ging es einem hessischen Taxifahrer, der alkoholisiert beim Autofahren erwischt wurde. Lappen weg, Job weg, Knete weg! Für ganze zwölf Wochen strich ihm die Bundesanstalt für Arbeit die finanzielle Stütze. Ist das zu hart? Auf keinen Fall, sagte das hessische Landessozialgericht (Urteil vom 22.06.2010, L 6 AL 13/08) und unterstützte die Entscheidung der Behörde. Der 35-Jährige habe grob fahrlässig gehandelt, als er mit knapp 0,8 Promille im Blut fuhr, und so auch seinen Job aufs Spiel setzte. Ihm sei klar gewesen, dass der Führerschein für ihn Berufsgrundlage war.
Fazit: Es lohnt sich nicht, dieses Risiko einzugehen. Daher mein Appell vor dem Wochenende, wie es in England so schön heißt: Don´t drink and drive! Es geht wirklich auch ohne!
Bis nächste Woche!
Ines
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