Die Arbeitsförderung ist einer der Kernbereiche der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Ziel ist die Förderung von Ausgleichsprozessen am Arbeitsmarkt und dadurch letztlich die Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Gesetzliche Regelungen dazu finden sich im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III).
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt nun unter dem Titel „A-Z der Arbeitsförderung“ ein 113 Seiten starkes Nachschlagewerk zu diesem Gesetz heraus. Von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bis hin zur Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden alle Themen ausführlich und verständlich erklärt.
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Peter
Bildquelle: BMAS
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