
Vor gut anderthalb Jahren war die Aufregung um den neuen Datenschutz groß – mit Inkrafttreten der DSGVO ging die Angst vor Strafen und Bußgeldern um. Jetzt gibt es Änderungen an den Regelwerken, die Betriebsräte kennen sollten.
Ein Teil der Änderungen betrifft eher Klarstellungen, doch einige Änderungen sind weitreichender. Zum einen geht es um die Bestellung des Datenschutzbeauftragten, aber auch die Datenverarbeitung der Beschäftigten ist von den Neuerungen betroffen.
Der Bundesrat hat die Anpassungen Ende September gebilligt.

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Wir haben die Neuerungen in der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift „der betriebsrat“ für Sie zusammengetragen.
Anpassungen im Datenschutz: Wichtige Gesetzesänderung für Betriebsräte!
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