Das Thema „Befristung von Arbeitsverträgen“ ist neu auf der Agenda bei den Koalitionsverhandlungen und tauchte auch in keinem der Wahlprogramme auf. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung hat sich die zuständige Arbeitsgruppe in den Koalitionsverhandlungen angeblich darauf geeinigt, dass die Regeln für die Befristung für Unternehmer flexibler gestaltet werden. In Zukunft soll eine erneute befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber nach neun Monaten wieder möglich sein.
Bislang ist wegen § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Peter
« Pofalla und Niebel im Gespräch: so hoffentlich nicht! – Seitensprung sperrt Anspruch auf Arbeitslosengeld! »
Na endlich! Auf diese Änderung warte ich schon seit einem Jahr! Dann bekomme ich endlich meinen Job wieder! Mein Arbeitgeber stellt nämlich nur aufgrund des Gesetzes für 2 Jahre ein! Danach sucht er sich lieber neue Leute, damit er im Kündigungsfall keine Abfindung zahlen muß!
Wann kann denn mit der endgültigen Verabschiedung der Änderung gerechnet werden?
Kommentar von: Danni – am 03. November 2009 um 19:32