Gerade hatte ich meinen ersten Beitrag im ifblog verfasst ? Ihr wisst schon, denjenigen, dass das BAG die Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer gekippt hat -, da lese ich kurz darauf in der Zeitung eine erste Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Nein, nein, nicht, dass Ihr das jetzt falsch versteht ? auch wir beim ifb dürfen nicht während der Arbeitszeit Zeitung lesen ? es war bereits Feierabend …
Naja, aber wieder zurück zum Thema: Jedenfalls soll noch diesen Sommer die (zur Zeit) unwirksame Befristungsregelung für ältere Beschäftigte geändert werden. Dann soll eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nur noch dann möglich sein, wenn man als über 52-Jährige/r in den letzten 2 Jahren davor mindestens 6 Monate arbeitslos war. Außerdem soll die Befristung für maximal 4 Jahre zulässig sein. So die Ankündigung der Regierung. Nun, lassen wir uns überraschen, was kommt.
Bis bald!
Martin
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