Der Sommer ist heiß, Deutschland ist heiß auf Fußball und die heiße Phase der Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung rückt näher und näher (vom 1. Oktober bis 30. November finden wieder die regelmäßigen Wahlen statt!).
Diese Wahlen sind zur Zeit auch ein heißes Thema an unserer Hotline (dem „heißen Draht“, um im Thema zu bleiben). Heiß begehrt sind vor allem Antworten auf zwei Fragen:
- Kann auch ein Mitglied des Betriebsrats zum Schwerbehindertenvertreter gewählt werden?
- Muss ein Schwerbehindertenvertreter selbst (schwer)behindert sein?
Die Antwort lautet Ja und Nein. Das heißt, gewählt werden können auch Betriebsräte und weder Schwerbehinderung, noch Behinderung oder Gleichstellung sind Voraussetzungen für die Wählbarkeit.
Haben Sie sich schon Gedanken über die anstehende Wahl zur Schwerbehindertenvertretung gemacht und sich über die Voraussetzungen und den Ablauf informiert? Das sollten Sie auf jeden Fall, denn nicht immer gilt der Spruch: „Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.“
Conny
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Hallo,
wir sind ein fünfköpfiger Betriebsrat und haben noch keine Schwerbehindertenvertretung in unserem Hause. Wie wichtig ist denn diese Vertretung? Gibt es Dinge, die der BR nicht für unsere Schwerbehinderten machen kann, die nur die Schwerbehindertenvertretung leisten kann? Hat er besondere Rechte? Bisher ist von unseren Schwerbehinderten noch keine extra Vertretung gewünscht.
Mit bestem Gruß
Sabine Dannhauer
Kommentar von: Sabine Dannhauer – am 23. März 2016 um 10:50