Fast unbemerkt sind am 18.06.2011 die Neuregelungen des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes in Kraft getreten. Dadurch wird eine EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte umgesetzt. Änderungen gibt es vor allem bei den Informations- und Anhörungsrechten des EBR hinsichtlich solcher geplanter Maßnahmen des Unternehmens, die gravierende Auswirkungen auf die Beschäftigten haben können, wie etwa Umstrukturierungen. Auch wichtig: Europäische Betriebsrate erhalten zukünftig einen eigenen gesetzlichen Schulungsanspruch!
Eine ausführliche Übersicht mitsamt Gegenüberstellung von altem und neuem EBR-Gesetz findet sich hier.
Für Betriebsräte und Euro-Betriebsräte, die sich auf einer Spezialschulung von Experten zu allen Neuerungen informieren wollen, gibt es in diesem Jahr noch zwei vom Betriebsrat Blog empfohlene ifb-Seminartermine:
- 07.-11.11.2011 in Rottach-Egern: „Der Europäische Betriebsrat“ (-> mehr Infos)
- 28.-29.11.2011 in Frankfurt: „Euro-Betriebsrat: Interkulturelle Probleme – neue EBR-Richtlinie – Best Practice“ (-> mehr Infos)
Peter
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