Man nennt es auch die „Lex Schlecker„: Bereits letzten Oktober hatten wir in unserem Beitrag „Lex Schlecker“ oder: Schluss mit dem Drehtüreffekt darüber berichtet, dass die Bundesregierung das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ändern will. Mit Hilfe einer neuen Regelung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nur deswegen entlassen, um sie gleich darauf wieder neu einstellen zu lassen, dann jedoch als Leiharbeitnehmer und natürlich zu schlechteren Konditionen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf nun Mitte Dezember beschlossen (hier als pdf-Datei herunterladen, ca. 548 kb) und dem Bundesrat zur Beratung weitergeleitet.
Neu wird in Zukunft sein, dass sich die Arbeitsbedingungen in solchen Konstellationen nicht mehr zu Ungunsten der Beschäftigten ändern dürfen. Auch durch Tarifvertrag kann davon nicht abgewichen werden. Im Gesetzespaket ist weiterhin eine neue Informationspflicht vorgesehen, nach der die Zeitarbeiter von den Entleihbetrieben über freie Stellen im Unternehmen informiert werden müssen. Dies soll eine Übernahme in die Stammbelegschaft erleichtern. Auch die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen des Entleihbetriebes muss Leiharbeitern zukünftig einfacher ermöglicht werden. Weitere Änderungen sowie die Stellungnahme der Bundesarbeitsministerin kann man hier nachlesen.
Wie geht es mit dem Gesetz weiter? Der Entwurf wird am 27.01.2011 im Bundesrat vom zuständigen Ausschuss beraten. Es besteht jedoch keine Zustimmungspflicht. Die spezielle Regelung der Drehtürklausel soll terminlich vorgezogen werden und so schnell wie möglich in Kraft treten, das Gesetz selber laut Entwurf erst zum 01.12.2011.
Peter
„Lex Schlecker“ oder: Schluss mit dem Drehtüreffekt„Lex Schlecker“ oder: Schluss mit dem Drehtüreffekt
« Gegen manipulative Soße: Albrecht Müller im Interview mit „der betriebsrat“ – Alles Kalkül, oder: Ist die Hartz IV-Reform noch zu retten? »
Keine Kommentare »
Noch keine Kommentare.