
Schiedsrichter sind selbstständig und keine Arbeitnehmer – so zumindest hat es das Arbeitsgericht Verden entschieden (2 Ca 227/18). Geklagt hatte Patrick Schult, Schiedsrichter in der dritten Liga. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) obsiegte in diesem Fall.
1:0 für den DFB
Damit ist der Traum von der Weiterbeschäftigung für Patrik Schult erstmal geplatzt. Ähnlich ging es im vergangenen Jahr bereits seinem Kollegen Malte Dittrich. Damals urteilte auch das Landesarbeitsgericht Hessen (9 Sa 1399/16), dass der zwischen den Schiedsrichtern und dem Deutschen Fußball-Bund vor jeder Saison geschlossene Vertrag kein Arbeitsverhältnis begründe.
Weisungsgebunden oder nicht?
Die Kläger gaben jeweils an, zu festgelegten Spielen eingesetzt worden zu sein. Es gab einem Dienstplan. Außerdem fühlten sie sich durch fachliche und inhaltliche Weisungen gebunden. All das wären Hinweise, dass sie Arbeitnehmer und nicht selbstständig sind. Dieser Ansicht folgten die Gerichte in den beiden Einzelfällen jeweils nicht: Fußballschiedsrichter erledigen Aufträge und erfüllen Dienstleistungen, so die Richter.
« Dürfen Lohnlisten zur Einsicht für den Betriebsrat anonymisiert werden? – Wie lang dauert Karneval? »
Keine Kommentare »
Noch keine Kommentare.