Wenn man diesen Fall liest, möchte man am liebsten die Augen schließen und sich denken: „Wie kann man nur?“ Da ist doch tatsächlich Folgendes passiert: Ein Mitarbeiter hatte eine E-Mail an seine Chefin geschickt. Dabei nahm er Bezug auf ein Straßenschild „Am Fötzchen“ und schrieb: „Stell dir vor, du müsstest bei der Feuerwehr anrufen und die fragen dich: Wo brennt es?“. Die Vorgesetzte fühlte sich sexuell belästigt und kündigte dem Mitarbeiter fristlos.
Zu Recht? Ja, entschied das Arbeitsgericht Regensburg (7 Ca 3201/12) laut Focus. Denn: Die Bemerkung sei eine sexuelle Belästigung. Es spiele keine Rolle, ob die Anzüglichkeit beabsichtigt gewesen ist. Es sei klar, dass eine Frau eine solche E-Mail als unerwünschte Belästigung empfindet. Daher sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, so das Urteil.
Tipp des Tages: Erst denken, dann schreiben!!
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