Anfang August kommt voraussichtlich das früher als Antidiskriminierungsgesetz geplante Gleichbehandlungsgesetz unter seinem neuen Namen „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ auf uns zu. Warum es allerdings zu dieser Namensänderung kam, weiß ich auch nicht. Also falls mir da jemand weiterhelfen kann, immer gerne :-). Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz soll auf jeden Fall eine Diskriminierung am Arbeitsplatz und im täglichen Leben verhindert werden. Da das natürlich auch eine spannende Sache für Betriebsräte ist und viele Betriebsräte gerne von Anfang an im Bilde sein wollen bzw. müssen stricken wir schon fleißig an einem Seminar zu diesem Thema.
Caroline
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