von Peter am 04.01.2011, 12:00 Uhr , Kategorie: Allgemein, Elterngeld und Elternzeit, Hartz IV, Mindestlohn, Rente
Wie zu jedem Jahreswechsel, hat sich auch am 1.1.2011 im Arbeits- und Sozialrecht wieder vieles geändert. Hier ein Überblick:
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent. Bei einem Einkommen von 2.500 Euro pro Monat, bedeutet das eine Steigerung um 2,50 Euro für den Beschäftigten.
Beitragsbemessungsgrenze
Darunter versteht man die Grenze, bis zu der
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