
Welche Vorsorgemaßnahmen muss mein Arbeitgeber ergreifen, um mich vor Corona zu schützen? Bevor es zurück an den Arbeitsplatz gehen kann, ist ein Hygieneplan sehr wichtig. Wir haken nach, welche Punkte zu beachten sind und wo der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat.
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Der neue § 129 BetrVG regelt die Online-Sitzungen für Betriebsräte – und sorgt für Unmut der Schwerbehindertenvertretungen. Viele SBV’ler fühlen sich vom Gesetzgeber stiefmütterlich behandelt. Zu Recht?
Gastbeitrag des ifb-Referenten Günter Friedrich, Rechtsanwalt in Köln
Durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) wird der § 129 BetrVG für Online-Sitzungen des Betriebsrats geändert. Was bedeuten die Änderungen für die Schwerbehindertenvertretung (SBV)?
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Interview mit Sven Drust, Fachkraft für Arbeitssicherheit beim ifb
Die Corona-Krise stellt ganz neue Herausforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wie können geltende Regelungen im Betrieb gut umgesetzt werden? Wie werden die Kollegen im Home-Office und vor Ort am besten geschützt? Im Interview erklärt Sven Drust, Fachkraft für Arbeitssicherheit beim Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb), wie der Gesundheitsschutz auch in Krisenzeiten gut gelingen kann.
Sven, Du kümmerst Dich beim ifb um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit. Was waren Deine ersten Schritte im März, als klar wurde, dass die Corona-Pandemie Deutschland erreicht hat?
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Arbeitszeitverordnung wegen Covid-19
Wegen der Corona-Krise rechnen manche Beschäftigte mit längeren Arbeitszeiten. Die Bundesregierung hat eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung auf den Weg gebracht, mit der neben längeren Arbeitszeiten auch kürzere Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsdienste eingeführt werden können.
So kann die Arbeitszeit in bestimmten Berufen künftig auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. Die tägliche Ruhezeit soll von elf auf neun Stunden verkürzt werden können. Schließlich kann die Wochenarbeitszeit „in dringenden Ausnahmefällen“ auch über 60 Stunden hinaus verlängert werden, heißt es Berichten zufolge in dem Entwurf.
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In Bayern und im Saarland wurden bereits am Freitag weitere Maßnahmen und Einschränkungen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern. Gestern tagten dann Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder, um bundesweite Regelungen zu diskutieren – natürlich nicht persönlich, sondern am Telefon. Das Resultat? Keine strenge Ausgangssperre, wie sie z. B. in Italien oder Frankreich verhängt wurde, sondern ein Kontaktverbot. Ziel ist, soziale Kontakte auf ein Minimum herunterzufahren. Gleichzeitig sollen die Einschränkungen auf die Wirtschaft so gering wie derzeit möglich bleiben.
Kontaktverbot: Was genau bedeutet das?
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