Vor zwei Jahren haben wir Folgendes berichtet: Die Daimler AG hatte mitgeteilt, dass ab 2013 jeder Mitarbeiter bis hin zum Manager die während seiner Abwesenheit eingehenden E-Mails automatisch löschen lassen kann. Damit sollten die Arbeitnehmer entlastet werden. Und tatsächlich – das war wohl kein leeres Versprechen. Denn laut seiner aktuellen Pressemitteilung vom 13.08.2014 ließ das Unternehmen nun wissen, dass diese Maßnahme auch wirklich umgesetzt wurde. Und nicht nur das. Das Ganze hat sogar einen Namen: Der Abwesenheitsassistent heißt „Mail on Holiday“ und steht rund 100.000 Mitarbeitern in Deutschland zur Verfügung. Natürlich geht dabei nichts Wichtiges verloren. Denn der im Konzern selbst entwickelte Abwesenheitsassistent weist in einer an den Absender zurückgeschickte Notiz auf den zuständigen Stellvertreter hin, so dass dieser kontaktiert und damit jedes Anliegen trotzdem schnell bearbeitet werden kann.
„Mail on Holiday“ ist ein weiteres Instrument, das der Konzern seinen Mitarbeitern anbietet, um vor Überlastung zu schützen bzw. Beruf und private Belange zu vereinbaren. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich im Urlaub erholen und keine geschäftlichen E-Mails lesen. Mit „Mail on Holiday“ starten sie nach den Ferien mit einem sauberen Schreibtisch. Es entsteht kein Stau im elektronischen Postfach. Das ist eine emotionale Entlastung“, so laut Presse Wilfried Porth, Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Daimler AG.
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Schicken Sie auch manchmal Mails mit pikantem Inhalt an Ihre Kollegen? Das kann ungeahnte Folgen haben. So hat , berichtet die Süddeutsche Zeitung, beispielsweise das Düsseldorfer Verwaltungsgericht das Betrachten einer Sex-Mail durch einen Beamten als Dienstunfall gewertet (23 K 2535/07). Folgendes war passiert: Ein Vorgesetzter schickte seinen Angestellten eine Mail mit erotischem Inhalt. Einer der Betrachter war so geschockt, dass er vor Gericht ging. Er hatte sich nach Anschauen der „abstoßenden Darstellungen weiblicher Geschlechtsorgane“ nicht mehr wohl gefühlt und meldete den Vorgang als Dienstunfall, durch den er eine psychische Erkrankung davongetragen habe.
Ein Sachverständiger bestätigte später,
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Gerade hat sich das Bundeskabinett auf einen strikten Arbeitnehmer-Datenschutz geeinigt, da laufen die Arbeitgeber schon Sturm!
Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt wirft der Regierung vor, dass die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes die Kriminalitätsbekämpfung in den Betrieben behindere.
Die Arbeitgeber-Vertreter setzen sich daher weiter für eine verdeckte Videoüberwachung ein. Denn eine konsequente Bekämpfung von Diebstählen sei im Interesse aller Mitarbeiter. Datenschutz darf kein Täterschutz sein, so
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Laut der heutigen Ausgabe der Welt hat sich die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz geeinigt. Dieser enthält einen wesentlich weitgehenderen Schutz vor Bespitzelungen am Arbeitsplatz, als die vorherigen Entwürfe.
Danach ist das Ausspähen von Betriebsstätten, die ausnahmslos der privaten Lebensführung dienen, absolut unzulässig. Die heimliche Videoüberwachung auf dem Büro-Klo, in Umkleideräumen und an anderen sensiblen Orten ist damit vom Tisch!
Eine offene Videoaufzeichnung am Firmeneingang oder zur Qualitätskontrolle soll hingegen weiter möglich sein, „wenn
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Und wieder ein neues Urteil zu Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats: In dem nun vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall ( BAG, 7 ABR 80/08) verlangte ein Betriebsrat für sämtliche Mitglieder vom Arbeitgeber einen Internetzugang sowie eine eigene E-Mail-Adresse. In dem Betrieb des beklagten Versicherungsvereins verfügen alle Mitarbeiter über einen PC am Arbeitsplatz, nur ein paar haben auch einen eigenen Internetzugang.
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Sind Sie sehr neugierig? Saugen Sie alle Informationen auf, die Sie über Ihre Mitmenschen bekommen könnten? Dann sollten Sie im Job folgende Grenze nicht überschreiten: Ein EDV-Administrator konnte seine Neugier nicht zügeln und druckte vertrauliche E-Mails eines Geschäftführers aus. Dies war natürlich nur möglich, weil der seine Zugriffsrechte missbrauchte. Und: Es war nicht das erste Mal – er wurde bereits wegen ähnlicher Vergehen abgemahnt. Sein Arbeitgeber zog daher die Konsequenzen und kündigte ihm fristlos. Das Landesarbeitsgericht München (Az.: 11 Sa 54/09) gab dem Arbeitgeber Recht: ein unerlaubter Zugriff auf die Emails einer Führungskraft kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Denn dies stellt einen schwerwiegenden Verstöß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar.
Was lernen Frauen daraus? Es gibt auch neugierige Männer…
Andrea