In den deutschen Atomkraftwerken (AKW) werden deutlich mehr Leiharbeitnehmer beschäftigt als in anderen Branchen, berichtet betriebsrat.de. Der Gründe hierfür liegen auf der Hand: Zum einen ist die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern für Arbeitgeber billiger, da sie bei der derzeitigen Gesetzeslage einfach den „equal-pay-Grundsatz“ umgehen können. Und zum anderen sind die Beschäftigten in AKWs auf Grund der Strahlenbelastung einem hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Dieses möchten die AKW-Betreiber bei der eigenen Belegschaft wohl vermeiden.
Laut Statistik der Bundesregierung waren im Jahr 2009 in den deutschen AKWs knapp 6000 festangestellte Mitarbeiter radioaktiver Strahlung ausgesetzt. Die Zahl der Leiharbeitnehmer in diesem Bereich betrug hingegen über
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Eins kann dem Arbeitgeberpräsidenten Dieter Hundt nicht zum Vorwurf gemacht werden: Dass man bei ihm nicht weiß, woran man ist. Jetzt spielt er mit offenen Karten. Er sagt, wie es ist. Aber der Reihe nach:
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Auf die CGZP, ihre sog. „Gefälligkeitstarifverträge“ und die negativen Auswirkungen derselben auf das Lohnniveau für Leiharbeitnehmer sind wir vor einigen Monaten in diesem Beitrag ausführlich eingegangen. Im April 2009 erklärte das Berliner Arbeitsgericht die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge für unwirksam. Grund: Fehlende Sozialmächtigkeit! Übersetzt bedeutet das, dass eine Gewerkschaft von ihrer inneren Struktur her stark genug sein muss, um auf den Gegenspieler eine gewisse Durchsetzungskraft ausüben zu können. Wer das nicht schafft, verfüge letztlich über keine Tariffähigkeit!
Nun urteilte die nächste Instanz: Das Landesarbeitsgericht Berlin verwarf die Berufung der CGZP mit der Begründung,
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