von Thomas am 20.11.2009, 12:03 Uhr , Kategorie: Arbeitsvertrag, Familienfreundl. Betrieb, Frauen im Beruf, Kündigungsschutz, Rechtsprechung, Urlaub
„Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“ – so heißt es wortwörtlich in § 8 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).
Laut neuester Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG Köln vom 21.09.2009 – 2 Sa 674/09) muss dies aber dahingehend ausgelegt werden, dass das Arbeitsverbot für Aushilfstätigkeiten im Geschäft des Ehemannes nicht gilt.
mehr »