von Christine am 17.02.2020, 11:48 Uhr , Kategorie: Arbeitsvertrag, Arbeitszeit
Das Karnevals-ABC für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Ist an Rosenmontag automatisch frei? Bestimmt der Betriebsrat mit beim Thema Karneval? Und darf ich mich in der Firma verkleiden? Antworten zu diesen und anderen wichtigen Fragen rund um die närrische Zeit finden Sie in unserem Karnevals-ABC:
Alkohol am Arbeitsplatz
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Die Karnevalszeit dauert von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch – zumindest in Köln. Das hat das dortige Arbeitsgericht kurz vor der Frohsinns-Zeit entschieden (19 Ca 3743/18).
Schwarz auf weiß im Zeugnis
Geklagt hatte eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hatte. Sie hat einen Anspruch darauf, dass eine „in der Karnevalszeit“ geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht.
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