Für viele gehören ein paar freie Tage zwischen den Feiertagen zum Jahresausklang. Aber was passiert, wenn der Chef Ihren Urlaubsantrag ablehnt? Wer bestimmt eigentlich, welche Kollegen aus dem Team die begehrten Urlaubstage zwischen den Feiertagen nehmen dürfen und wer im Betrieb die Stellung hält?
Keine gesetzlichen Feiertage: Heilig Abend und Silvester
Auch wenn es in vielen Betrieben anders gehandhabt wird: Heilig Abend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage! Wenn Sie Pech haben, gilt Ihre übliche Arbeitszeit und Sie müssen Urlaub nehmen, wenn Sie an diesen Tagen früher gehen oder frei haben wollen. In vielen Tarif-, Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ist jedoch festgelegt, dass Ihnen der Arbeitgeber zumindest einen halben freien Tag schenkt. Und wer Glück hat, kann am 24.12. und 31.12. sogar ausschlafen.