Es ist schon verlockend: Da hat ein leitender Angestellter aus Versehen die Kopie eines vertraulichen Besprechungsprotokolls von Geschäftsführung und Betriebsrat auf einen für alle Mitarbeiter frei zugänglichen Ordner ins Firmen-Netzwerk gestellt. Keiner merkt’s bis auf einen, der sich gleich mal eine Kopie davon zieht. Oder noch besser: Eine schon länger gefrustete Arbeitnehmerin erhält über den E-Mail-Verteiler das noch geheime Entwicklungskonzept eines neuen Bauteils, auf das die Konkurrenz sicher voll scharf wäre. Zwei, drei Mausklicks und die internen Dokumente sind auf CD gebrannt bzw. auf den USB-Stick gezogen. Und weg sind sie! Was dann mit den Dokumenten passiert, kann keiner mehr kontrollieren. Im einen Fall tauchen die Dateien irgendwo öffentlich im Internet auf, im anderen gehen die Betriebsgeheimnisse meistbietend an die Konkurrenz. Der Fall um die Steuersünderdateien hat gezeigt, wie man hier richtig an Geld kommen kann.
Wikileaks macht es vor: Da liegen unzählige Dokumente scheinbar völlig ungesichert und für über zwei Millionen Menschen zugänglich auf einem Server und dann wundert man sich, wenn alles an die Öffentlichkeit kommt. Viele Arbeitgeber sind alarmiert: Welche vertraulichen Daten liegen auf unserem Firmennetzwerk? Wer hat Zugriff darauf? Wie können Daten aus der Firma herausgeschafft werden? Mal ehrlich: Eine Kopie der Kundendatenbank
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Bevor ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aufgrund privater Internetsurferei rausschmeißen kann, muss er grundsätzlich eine Abmahnung aussprechen (LAG Rheinland-Pfalz vom 26.02.2010 – 6 Sa 682/09).
Ein Arbeitnehmer hatte während der Arbeitszeit auf seinem Dienst-PC privat gesurft, obwohl er sechs Jahre zuvor folgende Mitarbeitererklärung unterschrieben hatte:
„Der Zugang zum Internet und E-Mail ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch – insbesondere zu privaten Zwecken – ist ausdrücklich verboten. Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert
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