von Thomas am 09.11.2009, 09:38 Uhr , Kategorie: Allgemein
Laut § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden.
Wie sieht es aber aus, wenn der Betriebsrat bereits gewählt wurde, die konstituierende BR-Sitzung (§ 29 BetrVG) aber noch nicht stattgefunden hat? Diesen Fall hatte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf neulich zu entscheiden (LAG Düsseldorf 24.6.2009, 12 Sa 336/09).
Die Richter haben entschieden, dass bis zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats keine
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