Morgen wird die Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika angepfiffen. Deutschland wird das erste Spiel am Sonntag um 20:30 Uhr gegen Australien bestreiten. Das Zweite folgt dann am Freitag (18.06.2010) um 13:30 Uhr gegen Serbien. Spätestens dann stellt sich für jeden arbeitenden Fußball-Fan die Frage: „Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch darauf auch während der Arbeitszeit die Spiele unserer National-Elf live mitzuerleben?“
Nein, denn hier muss sich der Arbeitnehmer an die arbeitsrechtlichen Spielregeln halten. Und die heißen: Arbeitszeit ist Arbeitszeit und nicht Fußballzeit! In dieser Zeit muss der Arbeitnehmer den Interessen des Arbeitgebers nachkommen. Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht
mehr »